31.05.2001 - 6 Rahmenkonzept Treffpunkt Freizeit
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 31.05.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Schöder erklärt, dass die Vorlage in der Stadtverordnetenversammlung am 09. Mai 2001 beschlossen wurde.
Herr Jakobs betont, dass das Interessenbekundungsverfahren vorbereitet und dem Jugendhilfeausschuss in der nächsten Sitzung vorgestellt wird.
Detaillierte Abstimmungen erfolgen dann in der Steuerungsgruppe. Der Jugendhilfeausschuss wird dann informiert.
Herr Schöder bittet um rechtzeitige Einbindung des Jugendhilfeausschusses.
Die Mitglieder des JHA verständigen sich, ein Votum zur Beschlussvorlage abzugeben.
Frau Keilholz und Frau Finke nehmen aufgrund von Befangenheit nicht an der Abstimmung teil.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Beschluss der StVV vom 04.10.2000, DS-Nr. 00/0610, zum Betreff Treffpunkt Freizeit/Haus der Jugend, wird aufgehoben.
2. Der Treffpunkt Freizeit bleibt als überregionale Einrichtung mit dem Schwerpunkt der Kinder- und Jugendarbeit und generationsübergreifenden stadtteilbezogenen Angeboten am jetzigen Standort erhalten.
3. Die Weiterführung der Einrichtung erfolgt in freier Trägerschaft. Die Entscheidung über den Träger wird im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens mit vorgeschaltetem Interessenbekundungsverfahren getroffen.
4. Bei Übertragung von Angeboten des Treffpunkt Freizeit auf freie Träger ist in Übereinstimmung mit dem Haushaltssicherungskonzept eine jährliche Gesamtförderung bis in Höhe der für den Betrieb des Treffpunkt Freizeit im Verwaltungshaushalt 2001 eingestellten Mittel für Personal-, Betriebs- und Sachleistungskosten bereitzustellen. Diese Summe stellt eine Obergrenze dar, die in den Folgejahren reduziert werden soll.
5. Die insgesamt notwendigen Investitionsmittel sind über Zuschüsse des Bundes und des Landes zu realisieren. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Antragsverfahren einzuleiten. Die Eigenanteile der Stadt entsprechen den ursprünglich für die Verlagerung der Angebote des Treffpunkt Freizeit beschlossenen Mitteln.
6. Das als Anlage beigefügte Rahmenkonzept ist Bestandteil des Beschlusses. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Fördermittel in Höhe von 7,6 Mio. DM bewilligt werden sowie keine zusätzlichen Kosten für die Gestaltung der Freifläche und die Innenausstattung für die Stadt entstehen.
7. Zur Freiflächennutzung und Integration in das Areal des Neuen Gartens (Bestandteil des Weltkulturerbegebietes und der Denkmalbereichssatzung) ist eine Abstimmung mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg durchzuführen.