16.01.2019 - 3.1 Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges gem. §...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Heuer eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt Frau Strobel das Wort. Frau Strobel (Geschäftsstelle 103 Haushalt) erläutert mit Hilfe einer Präsentation den Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges gem. § 29 KomHKV.

 

Der Bericht skizziert die bisherige Entwicklung des Haushaltsvollzuges nach Ablauf der ersten neun Monate des Jahres 2018. Der Bericht ist in 3 Säulen unterteilt. Zuerst wird eine Gesamtentwicklung und Abweichungsanalyse für die Landeshauptstadt Potsdam in den relevanten Eckpunkten beleuchtet. Eine weitere Säule befasst sich mit dem aktuellen Sachstand der zentralen Themenfelder, die von gesamtstädtischer Bedeutung sind. Hierzu zählen insbesondere die Allgemeinen Finanzierungsmittel, der Schuldenstand und Schuldendienst sowie wesentliche Investitionen und Personal. Die dritte Säule des Berichtes geht auf die Chancen, Risiken und Wagnisse ein. Frau Strobel weist in ihrem Vortrag auf die im Vorfeld festgelegten zeitlichen Eckpunkte und deren Einhaltung hin. Dadurch ist ein wichtiger Baustein eines transparenten Berichtswesens auf den Weg gebracht worden. Zukünftig soll eine quartalsweise Berichterstattung ab dem Jahr 2020 erfolgen.

 

Frau Beck bezieht sich in ihrem Wortbeitrag auf die Aussage, dass im Jahr 2018 keine der per Letter of Intent definierten Ausschüttung des Klinikums Ernst von Bergmann erfolgte. Frau Strobel erläutert, dass eine Kreditaufnahme seitens des Klinikums notwendig gewesen wäre, um den Betrag zu zahlen. Daher wurde beschlossen, im Jahr 2018 keine Ausschüttung vornehmen zu lassen.

 

Herr Heuer fragt nach der Ursache der Fehlkalkulation zur Elternbeitragsordnung. Weiterhin fragt er nach dem Zusammenhang der Ausschüttung und der Gemeinnützigkeit des Klinikums. Die Geschäftsstelle 103 - Haushalthrt aus, dass es sich dabei um die vorwärts gerichtete Elternbeitragsordnung ab dem 01.08.2018 handelt (DS: 18/SVV/0396). Für diese waren finanzielle Auswirkungen/ Mehraufwendungen von 4,55 Mio. EUR als Volljahreseffekt (anteilig 2018: 1,9 Mio. EUR) gemäß Stadtverordneten-Beschluss vorgesehen. Im Bericht wird dargelegt, dass die Kalkulation überprüft wird und es dabei zu Mehraufwendungen kommen wird (ca. 10 Mio. EUR Volljahreseffekt). Die Abweichung zum Beschluss der DS 18/SVV/0396 begründet sich laut dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie darauf, dass zum einen in der Kalkulation eine zu geringe Kinderzahl angesetzt wurde und zum anderen wurde der Sozialversicherungsabzug nicht vollumfänglich bedacht. Herr Exner antwortet auf die Frage Gemeinnützigkeit des Klinikums. Er führt aus, dass die abgeführten Beträge nur für gemeinnützige Zwecke verwendet werden dürfen.

 

Weiterer Redebeiträge gibt es nicht. Herr Heuer dankt Frau Strobel. Somit nimmt der Ausschuss für Finanzen den Bericht zur Kenntnis. Herr Heuer schließt den Tagesordnungspunkt.

 

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Der Ausschuss für Finanzen nimmt zur Kenntnis:

 

Den Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges gem. § 29 KomHKV (zum Stichtag: 30.09.2018).
 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=10244&TOLFDNR=122300&selfaction=print