20.02.2019 - 4.5 Bürger entlasten, Städte und Gemeinden unterstü...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Heinzel eröffnet den Tagesordnungspunkt und bringt die Vorlage für die Fraktion CDU /ANW ein. In dem Zuge führt er aus, dass sich die Landesregierung dem Thema angenommen hat.

 

Herr Exner berichtet von der gemeinsamen Sitzung mit der Landesregierung Kabinett vor Ort am 19. Februar 2019. Das Thema Straßenausbaubeiträge wurde dort besprochen. Die Landesregierung hat die feste Absicht vor der Sommerpause 2019 eine Gesetzesänderung herbeizuführen. Daher ist der erste Satz des vorliegenden Antrages obsolet. Die Anwendung des Konnexitätsprinzips muss bei der Gesetzesänderung sichergestellt werden und damit ernst genommen werden.

 

Herr Schüler hegt ein gewisses Bedauern, dass die Landesregierung gewissermaßen schon beschlossen hat, einige Bürger zu entlasten, auf Schultern von allen Bürgerinnen und Bürgern. Eine dauerhaft gute Haushaltslage wird es nicht geben.

 

Herr Schultheiß stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Debatte und auf Feststellung, dass die Vorlage durch Verwaltungshandeln erledigt sei. Herr Heinzel bringt als Gegenrede das Argument, dass sich das Verwaltungshandeln hierbei auf die Landesregierung bezieht und somit ein solcher Beschluss schwer möglich sei.

 

Herr Heinzel stellt den Antrag von Herrn Schultheiß zur Abstimmung. Dieser wird mehrheitlich angenommen.

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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Vorlage durch Verwaltungshandeln für erledigt zu erklären.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Oberbürgermeister, die Landesregierung Brandenburg aufzufordern, das Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg dahingehend zu ändern, dass die Beitragspflicht im kommunalen Straßenausbau abgeschafft wird.

Die Sicherstellung des kommunalen Straßenausbaus auf hohem Niveau ist von wesentlicher Bedeutung für eine zukunftsfeste Straßeninfrastruktur in der gesamten Fläche des Landes und benötigt daher auch weiterhin erhebliche Investitionen. Die bisher von den Anwohnern erhobenen Beiträge sollen daher durch einen angemessenen und dem Konnexitätsprinzip folgenden finanziellen Ausgleich des Landes an die Brandenburger Kommunen ersetzt werden.

Dem Hauptausschuss und dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr ist bis Mai 2019 zu berichten

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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