20.03.2019 - 4.7 Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Zusätze:
- Einreicher: Fraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 20.03.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Heuer eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt Herrn Kaminski das Wort. Herr Kaminski berichtet über Beschäftigte, die sich an die Stadtverordneten und die Fraktionen gewandt haben und auf Missstände aufmerksam gemacht haben. In dem Antrag der Fraktion DIE LINKE geht es vor allem um die praktische Umsetzung von Mitbestimmung der Belegschaft.
Herr Dr. Wegewitz bringt einen Änderungsantrag der Fraktion der SPD ein, der als Tischvorlage ausgeteilt wurde. Er bezieht sich auf den Unterschied der beiden vorliegenden Anträge. Der Antrag der SPD legt den Fokus nicht so sehr auf die externe Beratung, sondern auf die direkte Mitarbeiterbeteiligung.
Im Anschluss übergibt Herr Heuer Herrn Grebner das Wort. Dieser stellt anhand eine Power Point Präsentation einen Überblick über den Gesamtkonzern vor. Hierbei macht er darauf aufmerksam, dass nicht nur die Landeshauptstadt Potsdam Anteile am Gesamtkonzern Klinikum Ernst von Bergmann hält. Weiterhin berichtet er von insgesamt 196 Führungskräften, die regelmäßig Mitarbeitendengespräche durchführen. Externe Audits haben eine gute Bewertung des Klinikums ergeben. Nur 11 von 148 geprüften bundesweiten Krankhäusern haben ein besseres Gesamtergebnis erreicht. Seit 2018 ist man nach der ISO Norm 9001 geprüft. Zum Schluss seiner Präsentation geht er auf die vor allem finanziellen Auswirkungen des vorliegenden Antrages ein. Bei der Durchführung der geforderten Evaluation ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich.
Herr Kaminski erwidert, dass Audits grundsätzlich zu begrüßen sind. Er stellt sich trotzdem die Frage, wo die Diskrepanzen zu dem von den Mitarbeitern beschriebenen Zustand herkommen. Wenn in der gefühlten Wahrnehmung Differenzen aufgezeigt werden, muss man sich diesen Situationen stellen.
Herr Grebner sieht den Wunsch nach umfangreicherer Mitarbeiterbeteiligung für menschlich nachvollziehbar, jedoch sind ihm die Schilderungen der Beschäftigten, auf die sich die Stadtverordneten beziehen, nicht bekannt. Das Klinikum Ernst von Bergmann lässt nichts unversucht dem Fachkräftemangel im Pflegebereich entgegen zu wirken, beispielsweise mit Kooperationen verschiedener Länder.
Herr Baron von der Osten gen. Sacken sieht die Herausforderung zwischen Strukturproblemen und dem Konzerngesellschaftsrecht. Wenn nicht der Gesamtkonzern untersucht werden kann, auf Beschluss der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung, dann soll wenigstens der verfügbare Anteil geprüft werden. Ob es dadurch jedoch eine wesentliche Verbesserung erreicht wird, hält er für fraglich.
Herr Schüler findet die Vorstellung gut, sieht aber einen Widerspruch zu dem was die Beschäftigten gefordert haben. Da ging es nicht nur um mehr Geld und Personal. Eine externe Evaluierung wird durch ihn nicht befürwortet, da die Kosten durch die städtischen Finanzen abgedeckt werden müssten.
Herr Grebner erklärt, dass 50 Mitarbeiter vor Ort waren. Das ist aus seiner Sicht ein Teilausschnitt des Großkonzerns. Es gibt ausreichend Instrumente und Angebote innerhalb des Klinikums, bei denen sich Mitarbeiter beteiligen können bzw. Kritik äußern können. Man wird aber nie alle Beschäftigten glücklich machen können.
Herr Bauer erwidert, dass es weit mehr als 50 Mitarbeiter waren, die sich an der Demonstration beteiligt haben. Er befürwortet eine Rückkehr in die Tarifbindung und findet dies zielgerichteter.
Herr Dr. Wegewitz führt aus, dass eine andere Gesprächskultur zwischen den verschiedenen Ebenen hergestellt werden muss. Er macht den Vorschlag über weitere Angebote der Klinikleitung nachzudenken, beispielsweise auch anonyme Rückmeldungen geben zu können. Anhand der vorgestellten Zahlen, die die Umsetzung des Antrages kosten würde, kann der Ausschuss für Finanzen aus seiner Sicht dem Antrag nicht zustimmen. Der Änderungsantrag der SPD soll auf die ersten beiden Absätze gekürzt werden. Somit wird das aufgenommen, was von den Beschäftigten aufgezeigt wurde.
Herr Kaminski übernimmt die so geänderte Fassung. Er legt Herrn Grebner nahe, allen Mitarbeitern auch die Möglichkeit zu geben, an Betriebsversammlungen teilnehmen zu können.
Herr Heuer stellt den geänderten Änderungsantrag zur Abstimmung. Dieser wird einstimmig angenommen.
Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Vorlage in geänderter Fassung zu beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird in seiner Funktion als Vorsitzender des Aufsichtsrates und Gesellschafter der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH beauftragt, als Gesellschaftervertreter mit der Gewerkschaft Ver.di und dem Betriebsrat Gespräche über Arbeits- und Tarifbedingungen im Klinikum Ernst von Bergmann zu führen.
eine externe Evaluierung des Gesamtkonzerns zu veranlassen.
In die Aufgabenstellung sollen auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrages und des Leitbildes des Klinikums folgende Aspekte aufgenommen werden:
- Unternehmens- und Führungskultur
- Transparenz von Entscheidungen
- Mitbestimmungsmöglichkeiten der Mitarbeitenden
- Personalbemessung; Einhaltung von Standards
- Zufriedenheit der Mitarbeitenden
- Sicherung von Standards in der Pflege und in der ärztlichen Versorgung
- Struktur und Organisation der Arbeitsabläufe
In den Evaluierungsprozess soll eine Befragung der Mitarbeitenden aufgenommen werden.
Der Hauptausschuss soll im April 2019 über die Aufgabenstellungen der Evaluierung durch eine externe Firma informiert werden.
Die Ergebnisse der Evaluierung sind der Stadtverordnetenversammlung im September 2019 vorzulegen.
Er soll ferner daraufhin wirken, dass im Klinikum Instrumente zur Beteiligung und Verbesserung der Mitarbeitendenzufriedenheit (wie zum Beispiel regelmäßiges Benchmarking) entwickelt werden. Es ist zu prüfen, welche Instrumente in einer Betriebsvereinbarung zwischen Gesamtbetriebsrat und Geschäftsführung verankert werden können. Die Stadtverordnetenversammlung ist im November 2019 über die Ergebnisse der Gespräche zu informieren.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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