21.02.2019 - 8 Anerkennung des Trägers Die ARCHE Christliches ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Liebe informiert, dass der Unterausschuss Jugendhilfeplanung den Antrag des Trägers Die ARCHE Christliches Kinder- und Jugendwerk e.V. geprüft hat und die Anerkennung nach § 75 SGVB VIII empfiehlt.

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Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

Die Anerkennung des Trägers Die ARCHE Christliches Kinder- und Jugendwerk e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII auf der Grundlage der Satzung des Trägers vom 15. Dezember 2016.

 

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=10271&TOLFDNR=123237&selfaction=print