16.01.2019 - 5.1 Übernahme der Kosten für Glückwünsche anlässlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ortsvorsteher bringt die Vorlage ein. Diskussionsbedarf besteht nicht; die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Der Ortsbeirat übernimmt die Kosten, die dem Ortsvorsteher im 1. Quartal 2019 für Glückwünsche anlässlich der Gratulation zu Alters- und Ehejubiläen (entsprechend § 50, Abs. 2 Bundesmeldegesetz) sowie zu Betriebsjubiläen bis zu einer Höhe von insgesamt 500,00 € entstanden sind.

 

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Anlagen