03.09.2003 - 3.11 Haushaltssicherungskonzept für Fachbereich Gesu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.11
- Zusätze:
- Stadtverordnete Schulze, Fraktion PDS
- Datum:
- Mi., 03.09.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:01
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
In der
Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales im Februar 2003 wurde
mitgeteilt,
dass das Konzept zur Haushaltssicherung im Fachbereich Soziales im April 2003
vorliegt.
Bisher ist keine Information an die Stadtverordneten ergangen, dass dieses Konzept
fertig
gestellt wurde.
Ich frage
den Oberbürgermeister:
Wann ist
mit dem Konzept zur Haushaltssicherung im Bereich Soziales (s. DS 02/SVV/0413)
zu
rechnen?
Antwort:
In den letzten Monaten ist intensiv an der Erarbeitung eines
Haushaltssicherungskonzeptes für den Bereich Soziales gearbeitet worden. Dabei
musste festgestellt werden, dass auf kommunaler Ebene wesentliche
Steuerungsinstrumente zur Einhaltung bzw. Senkung der jeweils geplanten
Sozialhilfeausgaben fehlen.
Dazu gehören insbesondere arbeitsmarktpolitische Instrumente
aber auch fehlende Einflussmöglichkeiten auf die wirtschaftliche Entwicklung im
Land Brandenburg und in der gesamten Bundesrepublik.
In der Eigenverantwortung werden folgende Maßnahmen
durchgeführt:
- Erstberatungsstelle – Sicherung des
Nachranggrundsatzes, Verringerung der Zahl der Neuantragstellungen. Auf
diese Weise wurden 2002 von insgesamt 6.984 Vorsprachen nur 1.553 Bürger
an die Leistungssachbearbeiter vermittelt (= 22 %).
- Aufbau
einer qualifizierten Krankenhilfe – In diesem Jahr konnten bis Ende Juli 12.784 Euro
durch die konsequente Anlehnung an die Satzung der AOK bei Verordnungen
für Rezepte, Brillen u.ä. gespart werden. Weitere nachweisbare
Einsparungen in Höhe von 28.784 Euro erfolgten durch Rückrechnung mit der
KV Brandenburg.
- Einführung
von Pauschalen
– Durch die Einführung von Pauschalen für einzelne Leistungen wird die
Eigenverantwortung des Kunden gestärkt und Einsparung erzielt.
- Zuständigkeitsregelung
Jugendamt-Sozialamt
– Vermeidung von Doppelleistungen
- Innenrevisor – Installation eines
Innenrevisors
- Vorbereitung
und Vermittlung in Arbeit – Bei arbeitsfähigen Sozialhilfeempfängern werden alle
Anstrengungen unternommen, um ihre Selbsthilfe zu aktivieren, d.h. Wege
zur Vermittlung in den 1. und 2. Arbeitsmarkt zu eröffnen oder
Ausbildungsmaßnahmen zu ergreifen.
Insofern liegt gegenwärtig der Entwurf eines „Konzeptes zum
verantwortungsvollen Umgang mit Steuermitteln im Bereich der Sozialhilfe und zu
kommunalen Einflussmöglichkeiten auf die Höhe der Sozialhilfeausgaben“ vor. In
den nächsten Wochen wird dieser Entwurf verwaltungsintern diskutiert und abgestimmt und das Ergebnis den
Stadtverordneten im November vorgelegt