03.09.2003 - 3.11 Haushaltssicherungskonzept für Fachbereich Gesu...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Frage wird von der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau Müller beantwortet.

Die Stadtverordnete Schulze, Fraktion PDS, bittet um schriftliche Ausreichung des von Frau Müller Vorgetragenen.

 

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In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales im Februar 2003 wurde

mitgeteilt, dass das Konzept zur Haushaltssicherung im Fachbereich Soziales im April 2003

vorliegt. Bisher ist keine Information an die Stadtverordneten ergangen, dass dieses  Konzept

fertig gestellt wurde.

 

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wann ist mit dem Konzept zur Haushaltssicherung im Bereich Soziales (s. DS 02/SVV/0413)

zu rechnen?

 

 

Antwort:

 

In den letzten Monaten ist intensiv an der Erarbeitung eines Haushaltssicherungskonzeptes für den Bereich Soziales gearbeitet worden. Dabei musste festgestellt werden, dass auf kommunaler Ebene wesentliche Steuerungsinstrumente zur Einhaltung bzw. Senkung der jeweils geplanten Sozialhilfeausgaben fehlen.

Dazu gehören insbesondere arbeitsmarktpolitische Instrumente aber auch fehlende Einflussmöglichkeiten auf die wirtschaftliche Entwicklung im Land Brandenburg und in der gesamten Bundesrepublik.

In der Eigenverantwortung werden folgende Maßnahmen durchgeführt:

  1. Erstberatungsstelle – Sicherung des Nachranggrundsatzes, Verringerung der Zahl der Neuantragstellungen. Auf diese Weise wurden 2002 von insgesamt 6.984 Vorsprachen nur 1.553 Bürger an die Leistungssachbearbeiter vermittelt (= 22 %).
  2. Aufbau einer qualifizierten Krankenhilfe – In diesem Jahr konnten bis Ende Juli 12.784 Euro durch die konsequente Anlehnung an die Satzung der AOK bei Verordnungen für Rezepte, Brillen u.ä. gespart werden. Weitere nachweisbare Einsparungen in Höhe von 28.784 Euro erfolgten durch Rückrechnung mit der KV Brandenburg.
  3. Einführung von Pauschalen – Durch die Einführung von Pauschalen für einzelne Leistungen wird die Eigenverantwortung des Kunden gestärkt und Einsparung erzielt.
  4. Zuständigkeitsregelung Jugendamt-Sozialamt – Vermeidung von Doppelleistungen
  5. Innenrevisor – Installation eines Innenrevisors
  6. Vorbereitung und Vermittlung in Arbeit – Bei arbeitsfähigen Sozialhilfeempfängern werden alle Anstrengungen unternommen, um ihre Selbsthilfe zu aktivieren, d.h. Wege zur Vermittlung in den 1. und 2. Arbeitsmarkt zu eröffnen oder Ausbildungsmaßnahmen zu ergreifen.

 

Insofern liegt gegenwärtig der Entwurf eines „Konzeptes zum verantwortungsvollen Umgang mit Steuermitteln im Bereich der Sozialhilfe und zu kommunalen Einflussmöglichkeiten auf die Höhe der Sozialhilfeausgaben“ vor. In den nächsten Wochen wird dieser Entwurf verwaltungsintern diskutiert  und abgestimmt und das Ergebnis den Stadtverordneten im November vorgelegt