03.09.2003 - 7.48 Durchsetzung der Mietobergrenzen in Sanierungsg...

Beschluss:
abgelehnt
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Die Vorlage wird durch den Stadtverordneten Richter namens der Fraktion >Die Andere< eingebracht.

 

Nach 6 Diskussionsrednern

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Bretz, Fraktion CDU, beantragt:

 

Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Bruch, Fraktion CDU, beantragt:

 

Schluss der Debatte.

 

Nachdem sich alle Fraktionen zum Beratungsgegenstand geäußert haben,

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wird

 

mit  21 Ja-Stimmen,

und 21 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

 

Da die Antragstellerin Fraktion >Die Andere< die namentliche Abstimmung über die DS 03/SVV/0613 beantragt hat, werden anschließend die Stadtverordneten namentlich zur Stimmabgabe aufgerufen.

 

 

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

Persönliche Erklärung:

 

Stadtverordneter Richter, Fraktion >Die Andere<:

„Ich würde gerne die Gelegenheit ergreifen, eine persönliche Erklärung abzugeben: Zuerst möchte ich mich bei den Abgeordneten dieses Hauses bedanken, dass Sie sich hier namentlich zu dieser Sache bekannt oder nicht bekannt haben. Und ich möchte kund tun, dass es mir peinlich ist, einer solchen Versammlung anzugehören, die Beschlüsse fasst und diese nicht bereit ist, umzusetzen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.“

 

(Wortlaut lt. Tonbandaufzeichnung)

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einhaltung der (angepassten) Mietobergrenzen in den Potsdamer Sanierungsgebieten gemäß der einstimmig beschlossenen DS 98/0194 und DS 98/0195 durchzusetzen.

 

Dazu sind alle erforderlichen juristischen Mittel zu nutzen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

(namentliche Abstimmung)

mit 21 Ja-Stimmen,

bei 23 Nein-Stimmen abgelehnt.