03.09.2003 - 7.48 Durchsetzung der Mietobergrenzen in Sanierungsg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.48
- Zusätze:
- Fraktion >Die Andere<
- Datum:
- Mi., 03.09.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:01
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- abgelehnt
Die
Vorlage wird durch den Stadtverordneten Richter namens der Fraktion >Die
Andere< eingebracht.
Nach 6
Diskussionsrednern
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Bretz, Fraktion CDU, beantragt:
Überweisung in den Ausschuss für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Bruch, Fraktion CDU, beantragt:
Schluss
der Debatte.
Nachdem
sich alle Fraktionen zum Beratungsgegenstand geäußert haben,
Abstimmung:
Der
Geschäftsordnungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Abstimmung:
Der
Geschäftsordnungsantrag Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung,
Bauen und Wohnen wird
mit 21 Ja-Stimmen,
und 21
Nein-Stimmen abgelehnt.
Da die
Antragstellerin Fraktion >Die Andere< die namentliche Abstimmung über
die DS 03/SVV/0613 beantragt hat, werden anschließend die Stadtverordneten
namentlich zur Stimmabgabe aufgerufen.
Das
Ergebnis der namentlichen Abstimmung ist der Niederschrift als Anlage
beigefügt.
Persönliche
Erklärung:
Stadtverordneter
Richter, Fraktion >Die Andere<:
„Ich
würde gerne die Gelegenheit ergreifen, eine persönliche Erklärung abzugeben:
Zuerst möchte ich mich bei den Abgeordneten dieses Hauses bedanken, dass Sie
sich hier namentlich zu dieser Sache bekannt oder nicht bekannt haben. Und ich
möchte kund tun, dass es mir peinlich ist, einer solchen Versammlung
anzugehören, die Beschlüsse fasst und diese nicht bereit ist, umzusetzen. Danke
für Ihre Aufmerksamkeit.“
(Wortlaut
lt. Tonbandaufzeichnung)
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einhaltung der (angepassten)
Mietobergrenzen in den Potsdamer Sanierungsgebieten gemäß der einstimmig
beschlossenen DS 98/0194 und DS 98/0195 durchzusetzen.
Dazu
sind alle erforderlichen juristischen Mittel zu nutzen.