09.09.2003 - 5.2 Aufstellungsbeschluss zur 1. (förmlichen) Änder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) gibt kurze Erläuterungen zur Vorlage und geht auf Nachfragen der Teilnehmer ein.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich „Nuthewinkel“ ist gemäß § 2 (4) i. V. m. § 2 (1) BauGB in einem 1. (förmlichen) Änderungsverfahren zu ändern (s. Anlage 1).

     

  1. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) durchzuführen (s. Anlage 2).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:           9

Nein-Stimmen:       0

Enthaltungen:        0