09.09.2003 - 5.4 Aufstellungsbeschluss zur 3. (förmlichen) Änder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung) informiert über die geänderten Nutzungsanforderungen des Filmparks im Bereich der Medienstadt Babelsberg sowie die notwendige dauerhafte planungsrechtliche Sicherung. Auf verschiedene Rückfragen der Teilnehmer ein, so u.a.

      -     Klärung der Lage des Geltungsbereiches (Teilbereich) an Hand der Karte

-          Träger der Planungsmaßnahme wird die Stadt sein müssen (Änderung des B-Planes); mit der Gesellschaft Filmpark laufen Gespräche zur Übernahme der Planungskosten,

-          die Vorlage einer überarbeiteten Prioritätensetzung Bearbeitung B-Plan-Verfahren ist für das Frühjahr 2004 vorgesehen, einschl. der Berücksichtigung der Verfahren der Gemeinden des Amtes Fahrland und Golm

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 41 „Medienstadt“, Teilbereich Filmpark ist gemäß § 2 (4) i. V. m. § 2 (1) BauGB in einem 3. (förmlichen) Änderungsverfahren zu ändern (s. Anlagen 1 und 3).

     

  1. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) durchzuführen (s. Anlage 2). Das Verfahren soll baldmöglichst aufgenommen werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:      8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:   1