09.09.2003 - 5.4 Aufstellungsbeschluss zur 3. (förmlichen) Änder...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 09.09.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr
Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung) informiert über die geänderten
Nutzungsanforderungen des Filmparks im Bereich der Medienstadt Babelsberg sowie
die notwendige dauerhafte planungsrechtliche Sicherung. Auf verschiedene
Rückfragen der Teilnehmer ein, so u.a.
- Klärung der Lage des
Geltungsbereiches (Teilbereich) an Hand der Karte
-
Träger der
Planungsmaßnahme wird die Stadt sein müssen (Änderung des B-Planes); mit der
Gesellschaft Filmpark laufen Gespräche zur Übernahme der Planungskosten,
-
die Vorlage einer überarbeiteten
Prioritätensetzung Bearbeitung B-Plan-Verfahren ist für das Frühjahr 2004
vorgesehen, einschl. der Berücksichtigung der Verfahren der Gemeinden des Amtes
Fahrland und Golm
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Bebauungsplan Nr. 41 „Medienstadt“, Teilbereich Filmpark ist
gemäß § 2 (4) i. V. m. § 2 (1) BauGB in einem 3. (förmlichen)
Änderungsverfahren zu ändern (s. Anlagen 1 und 3).
- Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 entsprechend dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten
für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2)
durchzuführen (s. Anlage 2). Das Verfahren soll baldmöglichst aufgenommen
werden.