18.09.2003 - 6 Stadtteilverträglichkeit des Krongutes Bornstedt

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Geywitz schlägt vor, dass die Verwaltung hierzu Bericht erstatten sollte.

 

Herr Lehmann schließt sich dem an. Aus seiner Sicht ist der Antrag abzulehnen.

 

Frau Holtkamp berichtet, dass die Belastungen durch Großveranstaltungen bekannt sind. Die Verwaltung ist dabei, entsprechende Lösungen zu finden.

Unmittelbar westlich soll eine Stellplatzanlage eingerichtet werden. Dazu sind die Planungen noch nicht so weit fortgeschritten, dass konkrete Aussagen getroffen werden können.

 

Herr Stephan macht deutlich, dass der Antrag aus seiner Sicht durch Verwaltungshandeln erledigt ist.

 

Frau Reiß fragt, inwieweit darauf geachtet wird, dass der Lärmschutz eingehalten wird.

 

Frau Geywitz bittet die Verwaltung, in einer Mitteilungsvorlage darauf hinzuweisen, was bisher zur Verbesserung der Situation getan wurde.

 

Herr Hugler spricht sich ebenfalls für eine entsprechende Mitteilungsvorlage aus.

 

Herr Lehmann weist darauf hin, dass im Antrag Forderungen aufgestellt werden, die nicht eingehalten werden können.

 

Frau Wagner fragt, ob es richtig ist, dass das Krongut keine Ablösesumme für nicht geschaffene Stellplätze gezahlt hat.

 

Herr Schrewe erklärt, dass in der Baugenehmigung 63 Stellplätze enthalten sind. Diese wurden eingerichtet.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen

- welche Belastungen durch Verkehr, Lärm, parkende Fahrzeuge u.ä.

  für den Ortsteil Bornstedt und die Anwohner/innen durch den Betrieb des Krongutes

  entstehen

- welche Maßnahmen der Stadtverwaltung diese Belastungen minimieren könnten.

Das Prüfergebnis ist der StVV bis zur nächsten Sitzung vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  3

Stimmenthaltung:       0

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.