17.02.2021 - 6.4 Sachstand zum Bauvorhaben Eiche, Kaiser-Friedri...

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Herr Pahnhenrich erinnert an die Vorstellung des Bauvorhabens Eiche, Kaiser-Friedrich-Straße 2 in der Ortsbeiratssitzung am 26.11.2020 durch die Verwaltung, Herrn Goetzmann, Fachbereichsleiter Stadtplanung.

 

In der Diskussion hatten sich die Ortsbeiratsmitglieder für die Aufstellung eines Bebauungsplans ausgesprochen, um somit vernünftig zu planen und dort auch wieder eine Gaststätte anzusiedeln. Herr Goetzmann wies in der Sitzung darauf hin, dass ein Bebauungsplan (B-Plan) nur helfen würde, wenn die Verwaltung den vorliegenden Antrag im Vorbescheidsverfahren rechtssicher ablehnen würde. Er erörterte den Ablauf sowie die zulässigen Vorgaben in einem B-Plan und riet dem Ortsbeirat, im Tagesordnungspunkt 5.2 Prioritätenfestlegung, den Bedarf für das „Bauvorhaben Kaiser-Friedrich-Straße 2“ mit aufzunehmen. Dem kamen die Ortsbeiratsmitglieder nach, in dem Sie der Stadtverordnetenversammlung folgende Ergänzung empfohlen hatten: „In Priorität 1 soll aufgenommen werden: Planverfahren für das Bauvorhaben Kaiser-Friedrich-Straße 1 und 2“

 

Nunmehr habe Herr Pahnhenrich erfahren, dass es bereits seit längerem einen positiven Bauvorbescheid für das Bauvorhaben gab, als Herr Goetzmann dieses im November dem Ortsbeirat erstmalig vorstellte. Dafür zeigt der Ortsbeirat kein Verständnis und fühlt sich getäuscht. Herr Pahnhenrich wurde gebeten, die Angelegenheit mit dem Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Herrn Rubelt, zu besprechen und das Befremden des Ortsbeirats Eiche über das Verhalten von Herrn Goetzmann auszudrücken.

 

Die Ortsbeiratsmitglieder sprechen sich weiterhin für ein B-Plan-Verfahren für die Bauvorhaben Kaiser-Friedrich-Straße 1 und 2 und erneut gegen die Zulässigkeit des Bauvorhabens gemäß § 34 BauGB aus.

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