18.12.2003 - 3 Aktuelles Thema...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau E. Müller erklärt, dass als Übergangslösung eine Fortführung der Arbeit durch die bisherigen Träger bis März 2004 erfolgt.

Es erfolgte eine Vergabe in einem freihändigen Vergabeverfahren, bei dem sich fünf Träger beworben haben. Die Bewertung der Träger erfolgte nach Beratung und Prävention einzeln und auch insgesamt. Die Beratung hierzu fand am 16.12.2003 mit Stadtverordneten und Fachleuten statt.

Frau Müller betont, dass ein großes Interesse besteht, einen bewährten Träger für die Suchtberatung zu finden. Im Januar 2004 soll der Hauptausschuss einen entsprechenden Beschluss fassen, die Ausschüsse Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Soziales werden informiert.

 

Frau Keilholz informiert, dass sie am 16.12.2003 am Auswahlverfahren teilgenommen hat. Sie weist darauf hin, dass alle JHA-Mitglieder Einsicht in die Unterlagen nehmen können.

Frau Keilholz macht deutlich, dass sich der JHA klar für einen bestimmten Träger in der Präventionsarbeit im Kinder- und Jugendbereich entschieden hat.

 

Herr Bretz macht deutlich, dass es der Wille der Anwesenden in der letzten Sitzung des Hauptausschusses war, eine Übergangslösung zu schaffen und ein Konzept einzureichen.

 

Frau E. Müller stellt klar, dass es im Zusammenhang mit dem Jugendförderplan einen Beschluss des JHA gibt, einen bestimmten Träger mit der Präventionsarbeit im Kinder- und Jugendbereich zu beauftragen.

 

Frau Dr. Müller weist darauf hin, dass das Konzept möglicherweise erst im April 2004 beschlossen werden kann. Sie fragt, ob es nicht sinnvoller ist, die Übergangsphase zu verlängern. Des weiteren fragt sie nach der personellen Absicherung der Arbeit in der in der Übergangsphase und ob das Kooperationsmodell, für das sich die Auswahlkommission entschieden hat, zur Kenntnis gegeben wird.

 

Frau E. Müller erinnert daran, dass es Konzepte von 1999 und 2000 gibt, die lediglich überarbeitet werden müssen. Im März 2004 wird die Neufassung des Konzeptes eingebracht.

Der Kooperationsvertrag wird nicht von der Verwaltung geschlossen. Diese hat die Kooperation nicht vorgegeben. Dies war ein Vorschlag der Auswahlkommission.

 

Herr Bretz macht deutlich, dass die Übergangsphase so kurz wie möglich sein sollte, da in dieser Zeit keine Neufälle durch den Träger aufgenommen werden können und diese an die Verwaltung verwiesen werden müssen.

 

Frau Finke fragt, warum erst die Ausschreibung erfolgt ist und dann das Konzept erstellt wird.

 

Frau Trauth-Koschnick erklärt, dass das Konzept überarbeitet wird. Dies soll ein Verbund sein. Die Suchtberatung ist nur ein Teil des Gesamtkonzeptes. Dieses beruht auf gesetzten und Standards.

 

Frau E. Müller weist darauf hin, dass alle Stadtverordneten Akteneinsicht nehmen können.

 

Frau Knoblich gibt zu bedenken, dass die Kündigung ausgesprochen wurde, bevor vor E. Müller im Amt war. Dies sollte bei der Diskussion berücksichtigt werden.

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