21.01.2004 - 6.4 Beteiligung des Seniorenbeirates an der Ausschu...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Kapuste namens der Fraktion CDU eingebracht.

 

 

Änderungsantrag:

Die Fraktion Die Andere beantragt:

 

Am Ende des vorliegenden Entwurfes der DS 03/SVV/0818 wird folgender Satz hinzugefügt:

 

Dasselbe gilt sinngemäß für den Ausländerbeirat.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Geywitz, Fraktion SPD, beantragt:

 

Überweisung in den Hauptausschuss.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 03/SVV/0818 – mit dem Änderungsantrag der Fraktion Die Andere - in den Hauptausschuss  wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

 

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Seniorenbeirat ist verstärkt bei der Ausschussarbeit der Stadtverordnetenversammlung zu berücksichtigen. Hierzu soll der Hauptausschuss nach Abstimmung mit anderen in der Sache betroffenen Ausschüssen im März 2004 einen Vorschlag unterbreiten und dabei insbesondere zu folgenden Fragen Stellung nehmen:

 

-          in welchen Ausschüssen wäre es angebracht, vom Seniorenbeirat ausgewählte Vertreter zu entsenden?

-          Sollte dem Seniorenbeirat das Recht zugestanden werden, in bestimmte Ausschüsse sachkundige Einwohner gemäß § 50 Abs. 7 der Gemeindeordnung zu entsenden?

-          Sollte, nachjeweiliger Entscheidung durch den Ausschuss, den Seniorenvertretern von Fall zu Fall zu seniorenrelevanten Themen Stimmrecht gewährt werden?

 

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