21.01.2004 - 6.18 Antrag zur Fortsetzung der Stasi-Überprüfung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sitzungsleitung:

Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller

 

 

Die o. g. DS wurde in einer neuen Fassung ausgereicht und wird von der Stadtverordneten Dr. Lotz, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen namens der Antragstellerinnen  eingebracht.

 

Änderungs-/Ergänzungsantrag:

Die Stadtverordnete Poeschke, Fraktion Die Andere, beantragt:

 

Der Beschlusstext ist wie folgt zu ändern:

Der Betreff wird erweitert um die Formulierung:

... „und Erweiterung des Aufgabenbereichs des Sonderausschusses.

 

Der Punkt 3 lautet wie folgt:

Zur Auswertung der eingehenden Bescheide und zur Wahrnehmung der neu definierten Aufgabenbereiche wird ein Sonderausschuss gebildet, dem je ein Mitglied aus den in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen angehört und der nach § 50 Abs. 2 – 4 G besetzt wird.

 

Des Weiteren wird der Beschlusstext um einen Punkt 10. erweitert:

Ziel und Aufgabe des Sonderausschusses ist es darüber hinaus, die Stadtverordneten auf vergangene und aktuelle Tätigkeiten für in- und ausländische Geheimdienste zu überprüfen. Dafür prüft der Sonderausschuss die rechtlichen und alle anderen Möglichkeiten, um eine effektive Überprüfung der Stadtverordneten zu gewährleisten. Über die Ergebnisse erstattet der Sonderausschuss der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2004 Bericht. Mit Stadtverordneten, die eine geheimdienstliche Tätigkeit ausüben oder ausübten, soll dann analog zum bisherigen Ablauf bei hauptamtlichen oder inoffiziellen Tätigkeiten für die StaSi verfahren werden.

 

 

Nach 4 Diskussionsrednern

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt:

 

Schluss der Debatte und Abstimmung.

 

Nachdem sich alle Fraktionen zum Beratungsgegenstand geäußert haben,

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Die von der Stadtverordneten Poeschke, Fraktion Die Andere, beantragte Änderung des Punktes 3 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Abstimmung:

Die von der Stadtverordneten Poeschke, Fraktion Die Andere, beantragte Ergänzung um einen Punkt 10. wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

 

Gemäß dem Antrag der Fraktion Die Andere ist die Behandlung dieser Vorlage wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

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 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die Überprüfung der Stadtverordneten erfolgt auf der Grundlage des StUG § 20. Danach ist die Kenntnisnahme einer diesbezüglichen Antragstellung durch den jeweiligen Stadtverordneten erforderlich, jedoch nicht sein Einverständnis.
  2. Der Überprüfungsmodus wird in Analogie zur DS 98/0831/1 festgelegt. Durch die Vorsitzende der StVV ist für diejenigen Stadtverordneten ein Überprüfungsantrag bei der Bundesbehörde zu stellen, für die im Rahmen der Potsdamer StVV eine derartige Antragstellung noch nicht erfolgte.
  3. Zur Auswertung der eingehenden Bescheide wird ein Sonderausschuss gebildet, der 7 Mitglieder hat und nach § 50 Abs. 2-4 GO besetzt wird.
    Ihre Nominierung obliegt allein den Fraktionen und ist an den Nachweis gebunden, lt. Vorzulegendem Gauck-Bescheid keinen Anhaltspunkt für eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem MFS / AFNS aufzuweisen.
  4. Bei auftretenden Problemfällen und bei schon einmal ausgesprochenen Empfehlungen führt der Sonderausschuss unter Leitung der nicht stimmberechtigten Vorsitzenden der StVV eine Einzelfallprüfung mit dem Ziel einer Empfehlung zur Mandatsbeibehaltung oder Niederlegung durch. Diese Empfehlung wird möglichst einvernehmlich getroffen. Eine Empfehlung zur Mandatsbeibehaltung belasteter Abgeordneter ist dabei nur mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Ausschussmitglieder möglich.
  5. Notwendige Einzelfallprüfungen geht eine diesbezügliche Information durch die Vorsitzende der StVV voraus, woraus, nach Beantragung bei der Birthler-Behörde, der Wunsch des/der Betreffenden diesem eine vollständige Einsichtnahme in den vorliegenden Bescheid auf der nächsten Sitzung des Sonderausschusses zu ermöglichen ist.
  6. Der Sonderausschuss hat die/den Betreffende/n innerhalb von vier Wochen nach der Erstinformation durch die Vorsitzende anzuhören. Dabei kann die/der Betreffende Entlastungsgründe nachweisen, Erklärungen abgeben und sich von einer Person ihres/Seines Vertrauens begleiten lassen.
  7. Der Ausschuss hat über vorliegende Ergebnisse Stillschweigen zu wahren. Die Empfehlung wird lediglich im nicht öffentlichen Teil der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
  8. Folgt ein Stadtverordneter der Empfehlung zur Mandatsniederlegung, wird diese Entscheidung ohne Nennung von Gründen in der darauffolgenden StVV bekannt gegeben. Der Sonderausschuss sowie alle anderen mit dem Vorgang betrauten Personen bleiben an das Schweigegebot gebunden.
  9. Mitarbeiter/innen des Büros der StVV, die durch Schreiben von Protokollen, Briefen etc. Einblick in die Verhandlungen des Gremiums bzw. Kenntnis von dessen Beschlüssen erlangen können, werden durch die Vorsitzende zum Stillschweigen schriftlich verpflichtet. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Leiter / der Leiteruin des Gremiums zu übergeben.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 3 Gegenstimmen

und zahlreichen Stimmenthaltungen.

 

 

 

Der Stadtverordnete Stephan, Fraktion PDS, hat bei der Abstimmung der DS 03/SVV/0862 mit „Nein“ gestimmt.