21.01.2004 - 6.18 Antrag zur Fortsetzung der Stasi-Überprüfung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.18
- Zusätze:
- Fraktion SPD
- Datum:
- Mi., 21.01.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sitzungsleitung:
Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller
Die o. g.
DS wurde in einer neuen Fassung ausgereicht und wird von der
Stadtverordneten Dr. Lotz, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen namens der
Antragstellerinnen eingebracht.
Änderungs-/Ergänzungsantrag:
Die
Stadtverordnete Poeschke, Fraktion Die Andere, beantragt:
Der
Beschlusstext ist wie folgt zu ändern:
Der
Betreff wird erweitert um die Formulierung:
... „und
Erweiterung des Aufgabenbereichs des Sonderausschusses.
Der Punkt
3 lautet wie folgt:
Zur
Auswertung der eingehenden Bescheide und zur Wahrnehmung der neu definierten
Aufgabenbereiche wird ein Sonderausschuss gebildet, dem je ein Mitglied aus den
in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen angehört und der nach
§ 50 Abs. 2 – 4 G besetzt wird.
Des
Weiteren wird der Beschlusstext um einen Punkt 10. erweitert:
Ziel und Aufgabe des Sonderausschusses ist es darüber hinaus, die Stadtverordneten auf vergangene und aktuelle Tätigkeiten für in- und ausländische Geheimdienste zu überprüfen. Dafür prüft der Sonderausschuss die rechtlichen und alle anderen Möglichkeiten, um eine effektive Überprüfung der Stadtverordneten zu gewährleisten. Über die Ergebnisse erstattet der Sonderausschuss der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2004 Bericht. Mit Stadtverordneten, die eine geheimdienstliche Tätigkeit ausüben oder ausübten, soll dann analog zum bisherigen Ablauf bei hauptamtlichen oder inoffiziellen Tätigkeiten für die StaSi verfahren werden.
Nach 4
Diskussionsrednern
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt:
Schluss
der Debatte und Abstimmung.
Nachdem
sich alle Fraktionen zum Beratungsgegenstand geäußert haben,
Abstimmung:
Der
Geschäftsordnungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Abstimmung:
Die von
der Stadtverordneten Poeschke, Fraktion Die Andere, beantragte Änderung des
Punktes 3 wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung:
Die von
der Stadtverordneten Poeschke, Fraktion Die Andere, beantragte Ergänzung um
einen Punkt 10. wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt.
Gemäß dem
Antrag der Fraktion Die Andere ist die Behandlung dieser Vorlage wörtlich
in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der
Niederschrift als Anlage beigefügt.
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt:
- Die Überprüfung der
Stadtverordneten erfolgt auf der Grundlage des StUG § 20. Danach ist die
Kenntnisnahme einer diesbezüglichen Antragstellung durch den jeweiligen
Stadtverordneten erforderlich, jedoch nicht sein Einverständnis.
- Der Überprüfungsmodus wird in
Analogie zur DS 98/0831/1 festgelegt. Durch die Vorsitzende der StVV ist
für diejenigen Stadtverordneten ein Überprüfungsantrag bei der
Bundesbehörde zu stellen, für die im Rahmen der Potsdamer StVV eine
derartige Antragstellung noch nicht erfolgte.
- Zur Auswertung der eingehenden
Bescheide wird ein Sonderausschuss gebildet, der 7 Mitglieder hat und nach
§ 50 Abs. 2-4 GO besetzt wird.
Ihre Nominierung obliegt allein den Fraktionen und ist an den Nachweis gebunden, lt. Vorzulegendem Gauck-Bescheid keinen Anhaltspunkt für eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem MFS / AFNS aufzuweisen. - Bei auftretenden Problemfällen
und bei schon einmal ausgesprochenen Empfehlungen führt der
Sonderausschuss unter Leitung der nicht stimmberechtigten Vorsitzenden der
StVV eine Einzelfallprüfung mit dem Ziel einer Empfehlung zur
Mandatsbeibehaltung oder Niederlegung durch. Diese Empfehlung wird
möglichst einvernehmlich getroffen. Eine Empfehlung zur
Mandatsbeibehaltung belasteter Abgeordneter ist dabei nur mit einfacher
Mehrheit der stimmberechtigten Ausschussmitglieder möglich.
- Notwendige Einzelfallprüfungen
geht eine diesbezügliche Information durch die Vorsitzende der StVV
voraus, woraus, nach Beantragung bei der Birthler-Behörde, der Wunsch
des/der Betreffenden diesem eine vollständige Einsichtnahme in den
vorliegenden Bescheid auf der nächsten Sitzung des Sonderausschusses zu
ermöglichen ist.
- Der Sonderausschuss hat die/den
Betreffende/n innerhalb von vier Wochen nach der Erstinformation durch die
Vorsitzende anzuhören. Dabei kann die/der Betreffende Entlastungsgründe
nachweisen, Erklärungen abgeben und sich von einer Person ihres/Seines
Vertrauens begleiten lassen.
- Der Ausschuss hat über
vorliegende Ergebnisse Stillschweigen zu wahren. Die Empfehlung wird
lediglich im nicht öffentlichen Teil der Stadtverordnetenversammlung
behandelt.
- Folgt ein Stadtverordneter der
Empfehlung zur Mandatsniederlegung, wird diese Entscheidung ohne Nennung
von Gründen in der darauffolgenden StVV bekannt gegeben. Der
Sonderausschuss sowie alle anderen mit dem Vorgang betrauten Personen
bleiben an das Schweigegebot gebunden.
- Mitarbeiter/innen des Büros der
StVV, die durch Schreiben von Protokollen, Briefen etc. Einblick in die
Verhandlungen des Gremiums bzw. Kenntnis von dessen Beschlüssen erlangen
können, werden durch die Vorsitzende zum Stillschweigen schriftlich
verpflichtet. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Leiter / der Leiteruin
des Gremiums zu übergeben.