01.12.2004 - 6.4 Erarbeitung künftiger Haushalte
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Datum:
- Mi., 01.12.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- abgelehnt
Die
Vorlage wird vom Stadtverordneten Kaminski namens der Fraktion PDS eingebracht.
In der Diskussion gibt der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service zu bedenken, dass diese Verfahrensweise nicht im Sinne neuer Steuerungsmodelle liege; die Schaffung eines mit dem Antrag beabsichtigten Gremiums verstoße gegen § 78 der Gemeindeordnung sowie gegen die Vorbereitungskompetenz des Oberbürgermeisters gemäß § 63 der Gemeindeordnung. Vorstellen könne er sich die Vorbereitung einer Eckwerteentscheidung; dies könne im Ausschuss für Finanzen im Einzelnen diskutiert werden.
Nach
3 Diskussionsrednern
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt:
Schluss
der Debatte.
Nachdem
sich alle Fraktionen zum Beratungsgegenstand geäußert haben,
Abstimmung:
Der
Geschäftsordnungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Persönliche
Bemerkung:
Am Ende der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nimmt die Stadtverordnete Bankwitz, Fraktion BürgerBündnis, Bezug auf eine Äußerung des Stadtverordneten Boede, Fraktion Die Andere, mit der er Bürgerbewegungen und BürgerBündnis bewertet habe.
Der Stadtverordnete Boede, Fraktion Die Andere, bemerkt, dass in seinem Redebeitrag kein persönlicher Angriff auf die Stadtverordnete Bankwitz erfolgt sei.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Erarbeitung künftiger Haushalte
folgende Verfahrensweise umzusetzen:
Der
Vorsitzende des Finanzausschusses, sein Stellvertreter sowie die
Fraktionsvorsitzenden sind mit Beginn der Erarbeitung der Haushaltsatzung zu
jeder Beigeordnetenkonferenz, die die Haushaltsatzung zum Inhalt hat,
einzuladen. Dazu erarbeitete Vorlagen sind dem o.g. Teilnehmerkreis auf
elektronischem Wege zur Verfügung zu stellen.