04.09.2001 - 17 Sonstiges

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Frau Reiss spricht den Artikel in der Presse "... Millionentod" an.

Herr Goetzmann teilt mit, dass alle Zitate, die dort genannt wurden, definitiv von ihm nicht so gesagt worden sind.

 

 

 

Herr Lehmann bittet in der nächsten Ausschusssitzung um die Berichterstattung zum aktuellen Stand zur Ortsumgehung Drewitz.

Die Verwaltung sagt dies zu.

 

 

 

Herr Mannhöfer erkundigt sich nach der B-Plan-Änderung Karstadt.

Herr Lehmann (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege) informiert, dass sich diese im Verfahren befindet.

 

 

 

Herr Mannhöfer informiert, dass das Protokoll der 3. Runde des Gutachterverfahrens südl. Innenstadt nicht ausgereicht worden ist.

Herr Goetzmann nimmt den Hinweis auf; die Ausreichung wird so schnell wie möglich erfolgen.

 

 

 

Herr Mannhöfer spricht folgende Punkte kurz an

·       Verkehrsänderung in der Mangerstr./O.-Nagel-Str. ; entstandene Rohrbrüche durch zu hohe Belastung

·       Klein-Glienicke - Umleitungsschild ist unzureichend, fehlender Hinweis, wie man zum Ufer gelangt

·       Klein-Glienicke/Griebnitzseestr. - hier wird eine Menge Straßenland von Baufirmen genutzt?

Herr Goetzmann schlägt Herrn Mannhöfer vor, diese Punkte direkt mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu klären.

 

 

Herr Mannhöfer erkundigt sich nach dem B-Plan Klein-Glienicke/Verdichtung?

Herr Goetzmann informiert, dass Vorbereitungen in Richtung eines Auslegungsbeschlusses laufen. Voraussichtlich wird der B-Plan noch in diesem Jahr zur Auslegung kommen.

 

 

Frau Reiß spricht kurz die (unvorteilhafte) Radwegführung an der Nutheschlange an.

Herr Lehmann (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege) nimmt den Hinweis auf, wird die Prüfung veranlassen und zur Thematik in geeigneter Form antworten.

 

 

 

 

 

 

Anlage

Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung,            (Stand: 04.09.01)

hier: Neuaufnahme sechs weiterer Planverfahren in die Prioritätenstufe 1

 

 

I. Kurz zusammengefasster Sachstand

 

Beschluss über die Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 07.03.2001 den Beschluss über die Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/059/2) gefasst. Gegenstand des Beschlusses ist eine dreistufige Prioritätenliste für die künftige laufende Bearbeitung der im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung/Bereich Verbindliche Bauleitplanung durchzuführenden Bebauungsplan- bzw. Vorhaben- und Erschließungsplanverfahren (Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren). Dabei ist der Umfang der in der Prioritätenstufe 1 verankerten und insofern als vordringlich zu bearbeitenden und in den aktuellen Bearbeitungsgang aufzunehmenden Planverfahren an dem tatsächlich vorhandenen personellen und finanziellen Kapazitätsrahmen ausgerichtet. Mit der Beschlussfassung ist unter anderem festgelegt worden, dass bei Übernahme von Planverfahren aus der Priorität 2 in den aktuellen Bearbeitungsgang die Auswahl des Verfahrens im Fachausschuss zu begründen ist (Punkt 3 des Beschlusses).

 

 

Rückblick auf erste Erfahrungen in der Anwendung der Prioritätenliste

 

Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung am 07.03.2001 ist der Verwaltung ein klarer Rahmen gesetzt worden, welche der 92 Planverfahren aus dem Verantwortungsbereich der Verbindlichen Bauleitplanung aufgrund ihrer außerordentlichen Dringlichkeit im aktuellen Arbeitsgang bearbeitet werden sollen, welche anderen Planverfahren demgegenüber aufgrund der bestehenden Engpässe in der Bearbeitungskapazität trotz hoher Gewichtigkeit und Dringlichkeit erst mit einer mittelfristigen zeitlichen Perspektive in den aktuellen Arbeitsgang überwechseln sollen und bei welchen weiteren Planverfahren die Fortführung zunächst einer Überprüfung unterzogen werden soll.

 

Diese klare Festlegung hat insgesamt eine Konzentration der vorhandenen Bearbeitungskapazitäten auf die insgesamt 18 Verfahren mit höchster Dringlichkeit bewirkt und damit auch zu einer deutlichen Effektivierung der Planungsabläufe beigetragen.

 

Auch die Tatsache, dass zwischenzeitlich bei Einleitung neuer Planverfahren  keine Änderung der Prioritätenstufe vorgenommen worden sind, unterstützt diesen positiven Effekt.

 

Insofern hat sich die Konzentration auf die vordringlichsten Planverfahren als der richtige Schritt erwiesen.

 

 

In vielen Fällen ist es auch gelungen, den an der Planung interessierten Bürgern diese Entscheidung und die Gründe hierfür nachvollziehbar zu machen. Die der Beschlussfassung über die jeweilige Prioritäteneinstufung der einzelnen Planverfahren zugrundeliegenden Kriterien haben dabei eine ausgesprochen hohe Transparenz in der vorgenommenen Entscheidungsfindung erzeugt und damit auch Akzeptanz bei den Bürgern erwirkt.  Insbesondere bei Planverfahren der Prioritätenstufe 2 hat dabei die Aussicht auf zumindest mittelfristige Wiederaufnahme des jeweiligen Planverfahrens in den aktuellen Bearbeitsgang im weitaus überwiegenden Teil der Fälle eine entsprechende Billigung erfahren.

 

 

Insofern kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt festgestellt werden, dass die Festlegung von Prioritäten für die Bearbeitung der Bebauungspläne und Vorhabenbezogenen Bebauungspläne  und die damit erreichte Konzentration auf die 18 vordringlichsten Planverfahren einen ersten Beitrag dazu geleistet hat, die Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität beim Stand der Aufgabenerfüllung im Bereich Verbindliche Bauleitplanung abzubauen.

 

 

Veränderte Rahmenbedingungen durch zusätzliche personelle Kapazitäten

 

Gegenüber dem zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung bestehenden Sachstand haben sich die Rahmenbedingungen insofern geändert, als dass voraussichtlich zu Mitte September 2001 die Wiederbesetzung einer auf drei Jahre befristeten und einer unbefristeten Stelle im Bereich Verbindliche Bauleitplanung erfolgt. Dem Bereich Verbindliche Bauleitplanung stehen damit für die nächsten drei Jahre insgesamt nun nicht mehr nur 3,5, sondern 5,5 Mitarbeiter (Planer) für die Bearbeitung und Koordinierung von Bebauungsplänen und Vorhaben- und Erschließungsplänen (Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen) zur Verfügung.  Damit eröffnet sich die Möglichkeit der zusätzlichen Aufnahme weiterer Planverfahren der Verbindlichen Bauleitplanung in die Prioritätenstufe 1.

 

 

Im Zwischenschritt zu einer im Frühjahr 2002 sinnvollen Revision der vereinbarten Prioritäten sollen deshalb zunächst sechs Planverfahren bestimmt werden, die umgehend (wieder) in die Bearbeitung aufgenommen werden sollen.

 

 

Der Entscheidungsfindung über die Prioritätenfestlegung sollen weiterhin die Kriterien zugrundegelegt werden, die auch Gegenstand der bisherigen Prioritätenentscheidung der Stadtverordnetenversammlung gewesen sind.

 

Als positive Kriterien benannt wurden dabei  diejenigen, die für eine zügige Fortführung des jeweiligen Planverfahrens sprechen und die in der jeweils linken Spalte der dazugehörigen Prioritätenliste genannt sind. Dies sind im einzelnen

- eine mögliche Fristvorgabe, die sich aus der Förderung der Planungsmaßnahme durch das    Land Brandenburg für den Abschluss des Planverfahrens ergibt

- eine mögliche Fristvorgabe, die aus einer zur Sicherung der Planungsziele von der Stadtver-    ordnetenversammlung erlassene Veränderungssperre resultiert

- ein großes öffentliches Interesse an der Planung

- ein großes Interesse der betroffenen Eigentümer an der Planung

- die Kostenübernahme durch den künftigen Investor für die Planung

- die Kostenübernahme durch den künftigen Investor für die Erschließung

- die Verknüpfung mit einem Umlegungsverfahren

 

Demgegenüber sind als negative Kriterien für die Prioritäteneinstufung diejenigen aufgeführt, die gegen eine zügige Fortführung des jeweiligen Planverfahrens sprechen und die in der jeweils rechten Spalte der Prioritätenliste enthalten sind. Dies sind

- hohe Folgekosten, die sich unmittelbar aus der Umsetzung der Planung für die Stadt ergeben

- Umsetzungshindernisse bei dem jeweiligen Eigentümer oder Investor

- fehlende Personal- und Finanzkapazität für die Planung

- gegenwärtig nur interne Bearbeitungskapazität für das Planverfahren verfügbar

 

 

II. Übernahme von Planverfahren in die  Prioritätenstufe 1

 

Bei Übernahme von Planverfahren aus der Priorität 2 in den aktuellen Bearbeitungsgang ist entsprechend dem Beschluss über die Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung die Auswahl des Verfahrens im Fachausschuss zu begründen.

 

Die Begründung soll anhand der dargestellten Kriterien zur Prioritäteneinstufung erfolgen.

 

Zunächst ist in der nachfolgenden Übersicht wiedergegeben, welche Planverfahren gemäß Prioritätenfestlegung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 mit Priorität 1 zu bearbeiten sind.

 

Priorität 1 gemäß Prioritätenfestlegung vom 07.03.2001:

 

Bebauungspläne

Nr.       Titel                                                                                                                            

11            Bornim- Hügelweg, Änderungsverfahren für den westlichen und östlichen Teilbereich

12                Bornim- Gutsstraße, 1. Änderung

23                Schiffbauergasse      

25-2             Damaschkeweg

27                Türkstraße

37A              Potsdam- Center (Kernbereich)

37B            Babelsberger Straße

45        Karl- Marx- Straße, 1. Vereinfachte Änderung

51                 Trebbiner Straße

70                 Gewerbegebiet Am Beetzweg

74.1              Musterkleingartenanlage an der Kirschallee

78                 Französisches Viertel

84                 Lennestraße

92        Klein Glienicke

 

Vorhaben- und Erschließungspläne (Vorhabenbezogene Bebauungspläne)

Nr.       Titel

  6                 Humboldtbrücke, Aufhebungsverfahren

16               Zeppelinstraße

20               Zeppelinstraße 128/129

24        Wohn- und Werkstätte für Behinderte Kohlhasenbrücker Straße

 

 

Aus der  nachfolgenden Übersicht lassen sich die aufgrund des Beschlusses vom 07.03.2001 aufgeführten Planverfahren der Prioritätenstufe 2 entnehmen.

 

Priorität 2 gemäß Prioritätenfestlegung vom 07.03.2001:

 

Bebauungspläne                                                                                                                   

Nr.       Titel

15            Thaerstraße

25-1            Heidereiterweg

32                 Umwelttechnologiepark des Landes Brandenburg, 1. Änderung

34                 Katharinenholzstraße, 3. Teilabschnitt

34                 Katharinenholzstraße, 5. Teilabschnitt

35-1            Nördliche Berliner Vorstadt

35-2             Südliche Berliner Vorstadt

36B              Speicherstadt/Mühlengelände

41                 Medienstadt, 3. Änderung

48        Am Neuen Garten, 1. Änderung

60                 Bertinistraße

85        Alt- Drewitz Nord

86                 Tornow/Küssel

87                 Ortszentrum Eiche

88                 Südflanke Park Sanssouci/Geschwister- Scholl- Straße

91        Villa Carlshagen

93                 Kleingartenanlage Marquardter Damm

o.Nr.    Windmühlenberg

o.Nr.    Puschkinallee/Behlertstraße

 

Vorhaben- und Erschließungspläne (Vorhabenbezogene Bebauungspläne)

Nr.       Titel

13                 Sacrow- Paretzer Kanal

23                 Tornowstraße 30-33

25        Hotel Zeppelinstraße 23-25

o.Nr.    Villa Gutmann

 

 

Vorschlag zur Neuaufnahme in Priorität 1 aus Priorität 2:

 

Entsprechend der oben erfolgten Darstellungen können aufgrund der geänderten Personalsituation zunächst insgesamt 6 Planverfahren zur Neuaufnahme in die Prioritätenstufe 1 vorgeschlagen werden. Die Verwaltung sieht daher die im folgenden aufgeführten Planverfahren der bisherigen Prioritätenstufe 2 für eine Neuaufnahme in die Prioritätenstufe 1 vor:

 

 

Zur Neuaufnahme in Prioritätenstufe 1 vorgesehene Planverfahren

 

Bebauungspläne

Nr.       Titel

34                 Katharinenholzstraße, 3. Teilabschnitt

34                Katharinenholzstraße, 5.Teilabschnitt

60                 Bertinistraße

85        Alt- Drewitz Nord

88                 Südflanke Park Sanssouci/Geschwister- Scholl- Straße

93            Kleingartenanlage Marquardter Damm

 

 

Weiterhin in der Prioritätenstufe 2 würden damit folgende Planverfahren verbleiben:

 

Bebauungspläne

Nr.       Titel

15            Thaerstraße

25-1            Heidereiterweg

32            Umwelttechnologiepark des Landes Brandenburg, 1. Änderung

35-1            Nördliche Berliner Vorstadt

35-2            Südliche Berliner Vorstadt

36B            Speicherstadt/Mühlengelände

41            Medienstadt, 3. Änderung

48        Am Neuen Garten, 1. Änderung

86             Tornow/Küssel

87            Ortszentrum Eiche

91        Villa Carlshagen

o.Nr.            Puschkinallee/Behlertstraße

o. Nr.             Windmühlenberg

 

Begründung für die Auwahl der Planverfahren in Prioritätenstufe 1

 

Dem Vorschlag der Verwaltung für die Auswahl der in die Prioritätenstufe 1 künftig neu aufzunehmenden Planverfahren liegt folgende Begründung zugrunde:

 

Bebauungsplan Nr. 34, Katharinenholzstraße, 3. TA

(Verfahrensstand 2 - vor Auslegungsbeschluss)

Planungsanlass: Schaffung neuer Wohnbauflächen in Ergänzung zu den Dorflagen von Bornim und Bornstedt, hier: nördlicher Teilbereich

Inhaltliche Schwerpunkte des Bebauungsplans: Wohnungsbau auf bislang überwiegend gärtnerisch genutzten Flächen, Mischnutzung entlang der Potsdamer Straße; Abgrenzung Gemengelage - Investitionsvorbereitung und städtebauliche Ordnung

Kriterien, die für eine zügige Fortführung des Planverfahrens sprechen:

- großes Eigentümerinteresse an der Planung

- Kostenübernahme durch Investor für Planung, vertragliche Bindung

- Kostenübernahme durch Investor für Erschließung

Kriterien, die gegen eine zügige Fortführung des Planverfahrens sprechen: keine

Empfehlung: Aufnahme in den aktuellen Bearbeitungsgang

 

Bebauungsplan Nr. 34, Katharinenholzstraße, 5.TA

(Verfahrensstand 2 - vor Auslegungsbeschluss)

Planungsanlass: Schaffung neuer Wohnbauflächen in Ergänzung zu den Dorflagen von Bornim und Bornstedt, hier: mittlerer Teilbereich

Inhaltliche Schwerpunkte des Bebauungsplans: Wohnungsbau auf bislang überwiegend gärtnerisch genutzten Flächen - Investitionsvorbereitung und städtebauliche Ordnung

Kriterien, die für eine zügige Fortführung des Planverfahrens sprechen:

- großes Eigentümerinteresse an der Planung

- Kostenübernahme durch Investor für Planung, vertragliche Bindung

- Kostenübernahme durch Investor für Erschließung

Kriterien, die gegen eine zügige Fortführung des Planverfahrens sprechen: keine

Empfehlung: Aufnahme in den aktuellen Bearbeitungsgang

 

Bebauungsplan Nr. 60, Bertinistraße

(Verfahrensstand 1 - vor frühzeitiger Bürgerbeteiligung)

Planungsanlass: städtebauliche Neuordnung im Grenzbereich zum Weltkulturerbe

Inhaltliche Schwerpunkte des Bebauungsplans: ergänzende Wohnbebauung - Investitionsvorbereitung und städtebauliche Ordnung

Kriterien, die für eine zügige Fortführung des Planverfahrens sprechen:

- Fristvorgabe durch Landesförderung

- großes öffentliches Interesse an der Planung

- großes Eigentümerinteresse an der Planung

Kriterien, die gegen eine zügige Fortführung des Planverfahrens sprechen: keine

Empfehlung: Aufnahme in den aktuellen Bearbeitungsgang

 

Bebauungsplan Nr. 85, Alt- Drewitz Nord

(Verfahrensstand 2 - vor Auslegungsbeschluss)

Planungsanlass: städtebauliche Neuordnung von Wohnen und gewerblichen Nutzungen

Inhaltliche Schwerpunkte des Bebauungsplans: städtebauliche Ordnung

Kriterien, die für eine zügige Fortführung des Planverfahrens sprechen:

- Fristvorgabe durch Landesförderung

Kriterien, die gegen eine zügige Fortführung des Planverfahrens sprechen: keine

Empfehlung: Aufnahme in den aktuellen Bearbeitungsgang

 

 

Bebauungsplan Nr. 88, Südflanke Park Sanssouci/Geschwister- Scholl- Straße

(Verfahrensstand 2 - vor Auslegungsbeschluss)

Planungsanlass: ungeordnete Bebauungsstrukturen im Randbereich zum Gelände von Park Sanssouci

Inhaltliche Schwerpunkte des Bebauungsplans: ergänzende Wohnbebauung auf relativ tiefen Grundstücken - städtebauliche Ordnung

Kriterien, die für eine zügige Fortführung des Planverfahrens sprechen:

- Fristvorgabe durch Landesförderung

- großes öffentliches Interesse an der Planung

Kriterien, die gegen eine zügige Fortführung des Planverfahrens sprechen: keine

Empfehlung: Aufnahme in den aktuellen Bearbeitungsgang

 

Bebauungsplan Nr. 93, Kleingartenanlage Marquardter Damm

(Verfahrensstand 0 - vor Aufstellungsbeschluss)

Planänderungsanlass: Schaffung planungsrechtlich gesicherter Ersatzflächenpotenziale für Kleingärten

Inhaltliche Schwerpunkte des Bebauungsplans: Kleingartenanlage - städtebauliche Ordnung

Kriterien, die für eine zügige Fortführung des Planverfahrens sprechen:

- Fristvorgabe durch Landesförderung

- großes öffentliches Interesse an der Planung

Kriterien, die gegen eine zügige Fortführung des Planverfahrens sprechen: keine

Empfehlung: Aufnahme in den aktuellen Bearbeitungsgang

 

 

Die in der Prioritätenstufe 2 verbleibenden Verfahren sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt für eine Übernahme in den aktuellen Bearbeitungsgang aufgrund der in diesen Verfahren bestehenden Probleme im Hinblick auf die Umsetzbarkeit der Planung weniger geeignet.

 

 

III. Ausblick

 

Mit den zusätzlichen personellen Kapazitäten kann der bisherige positive Trend der Aufgabenerfüllung im Bereich Verbindliche Bauleitplanung fortgeführt werden. Sechs neue Planverfahren können somit als prioritäre Maßnahmen unmittelbar in den aktuellen Bearbeitungsgang aufgenommen werden.

 

Auch wenn damit noch keine konkrete Veränderung in der durchschnittlichen Verfahrensdauer für die jeweiligen Bauleitplanverfahren im aktuellen Bearbeitungsgang verbunden ist, zeichnen sich doch deutlich klarere zeitliche Perspektiven für die nun in Prioritätenstufe 1 untergebrachten insgesamt 24 Bauleitplanverfahren ab.

 

 

Für den weiteren Fortgang der in der Prioritätenstufe 1 verankerten Planverfahren muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass aufgrund der Vorgaben aus dem Haushaltskonsolidierungskonzept die Finanzierung einzelner dieser Planungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2002 nicht möglich ist. Dies betrifft beispielsweise auch das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 11, Bornim- Hügelweg für den westlichen Teilbereich, dessen Durchführung bereits durch die Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2000 beschlossen worden ist.

 

 

Für die mittelfristige Prioritätenplanung bleibt ebenfalls darauf hinzuweisen, dass für die in Prioritätenstufe 2 verankerten Planverfahren wegen der anderen inhaltlichen Ausrichtung nur eine relativ geringe Finanzierungsperspektive besteht. Die geringe Verfügbarkeit entsprechender Mittel zur Finanzierung extern zu beauftragender Planungen muss jedoch nicht zwingend nachteilig sein.  Sie ist zugleich Herausforderung an eine nachhaltige Umorientierung auf die stärkere verwaltungsinterne Bearbeitung der Bauleitpläne und bedeutet damit zunächst zwar Aufwand, sie bietet zugleich aber auch eine Optimierungschance für die in eigener Verantwortung zu erstellende Bebauungspläne.

Eine vertiefte Betrachtung wird der Vorschlag der Verwaltung zur Revision der vereinbarten Prioritäten im Frühjahr 2002 beinhalten.

 

Im Ergebnis kann daher festgehalten werden, dass mit der vorgesehenen Aktualisierung der Prioritätenfestlegung eine klare Weichenstellung zugunsten der Wiederaufnahme weiterer dringlicher Planverfahren der Verbindlichen Bauleitplanung in den aktuellen Bearbeitungsprozess ermöglicht wird. Die Fortführung der positiven Zusammenarbeit in der konsequenten Umsetzung dieser Prioritätenfestlegung im täglichen Verwaltungshandeln und in den politischen Entscheidungsprozessen kann dazu beitragen, das Vertrauen der Bürger und (Fach-) Öffentlichkeit in die Leistungsfähigkeit der Stadt im Hinblick auf die Bewältigung der im Bereich Verbindliche Bauleitplanung anliegenden Aufgaben weiter zu stärken.

 

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