04.09.2001 - 17 Sonstiges
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 04.09.2001
- Status:
- öffentlich (Protokoll bestätigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Frau
Reiss spricht den Artikel in der Presse "... Millionentod" an.
Herr
Goetzmann teilt mit, dass alle Zitate, die dort genannt wurden, definitiv von
ihm nicht so gesagt worden sind.
Herr
Lehmann bittet in der nächsten Ausschusssitzung um die Berichterstattung zum
aktuellen Stand zur Ortsumgehung Drewitz.
Die
Verwaltung sagt dies zu.
Herr
Mannhöfer erkundigt sich nach der B-Plan-Änderung Karstadt.
Herr
Lehmann (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege) informiert, dass sich diese im
Verfahren befindet.
Herr
Mannhöfer informiert, dass das Protokoll der 3. Runde des Gutachterverfahrens
südl. Innenstadt nicht ausgereicht worden ist.
Herr
Goetzmann nimmt den Hinweis auf; die Ausreichung wird so schnell wie möglich erfolgen.
Herr
Mannhöfer spricht folgende Punkte kurz an
· Verkehrsänderung in der
Mangerstr./O.-Nagel-Str. ; entstandene Rohrbrüche durch zu hohe Belastung
· Klein-Glienicke - Umleitungsschild
ist unzureichend, fehlender Hinweis, wie man zum Ufer gelangt
· Klein-Glienicke/Griebnitzseestr. -
hier wird eine Menge Straßenland von Baufirmen genutzt?
Herr
Goetzmann schlägt Herrn Mannhöfer vor, diese Punkte direkt mit der zuständigen
Straßenverkehrsbehörde zu klären.
Herr
Mannhöfer erkundigt sich nach dem B-Plan Klein-Glienicke/Verdichtung?
Herr
Goetzmann informiert, dass Vorbereitungen in Richtung eines
Auslegungsbeschlusses laufen. Voraussichtlich wird der B-Plan noch in diesem
Jahr zur Auslegung kommen.
Frau Reiß
spricht kurz die (unvorteilhafte) Radwegführung an der Nutheschlange an.
Herr
Lehmann (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege) nimmt den Hinweis auf, wird die
Prüfung veranlassen und zur Thematik in geeigneter Form antworten.
Anlage
Vereinbarung
von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung, (Stand:
04.09.01)
hier:
Neuaufnahme sechs weiterer Planverfahren in die Prioritätenstufe 1
I.
Kurz zusammengefasster Sachstand
Beschluss
über die Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung
Die
Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 07.03.2001 den Beschluss
über die Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS
01/059/2) gefasst. Gegenstand des Beschlusses ist eine dreistufige
Prioritätenliste für die künftige laufende Bearbeitung der im Fachbereich
Stadtplanung und Bauordnung/Bereich Verbindliche Bauleitplanung
durchzuführenden Bebauungsplan- bzw. Vorhaben- und Erschließungsplanverfahren
(Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren). Dabei ist der Umfang der in der
Prioritätenstufe 1 verankerten und insofern als vordringlich zu bearbeitenden
und in den aktuellen Bearbeitungsgang aufzunehmenden Planverfahren an dem
tatsächlich vorhandenen personellen und finanziellen Kapazitätsrahmen
ausgerichtet. Mit der Beschlussfassung ist unter anderem festgelegt worden,
dass bei Übernahme von Planverfahren aus der Priorität 2 in den aktuellen
Bearbeitungsgang die Auswahl des Verfahrens im Fachausschuss zu begründen ist
(Punkt 3 des Beschlusses).
Rückblick
auf erste Erfahrungen in der Anwendung der Prioritätenliste
Mit
dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Vereinbarung von
Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung am 07.03.2001 ist der
Verwaltung ein klarer Rahmen gesetzt worden, welche der 92
Planverfahren aus dem Verantwortungsbereich der Verbindlichen
Bauleitplanung aufgrund ihrer außerordentlichen Dringlichkeit im aktuellen
Arbeitsgang bearbeitet werden sollen, welche anderen Planverfahren
demgegenüber aufgrund der bestehenden Engpässe in der Bearbeitungskapazität
trotz hoher Gewichtigkeit und Dringlichkeit erst mit einer mittelfristigen
zeitlichen Perspektive in den aktuellen Arbeitsgang überwechseln sollen und bei
welchen weiteren Planverfahren die Fortführung zunächst einer Überprüfung
unterzogen werden soll.
Diese
klare Festlegung hat insgesamt eine Konzentration der vorhandenen
Bearbeitungskapazitäten auf die insgesamt 18 Verfahren mit höchster
Dringlichkeit bewirkt und damit auch zu einer deutlichen Effektivierung
der Planungsabläufe beigetragen.
Auch
die Tatsache, dass zwischenzeitlich bei Einleitung neuer Planverfahren keine Änderung der Prioritätenstufe vorgenommen
worden sind, unterstützt diesen positiven Effekt.
Insofern
hat sich die Konzentration auf die vordringlichsten Planverfahren als
der richtige Schritt erwiesen.
In
vielen Fällen ist es auch gelungen, den an der Planung interessierten Bürgern
diese Entscheidung und die Gründe hierfür nachvollziehbar zu machen. Die
der Beschlussfassung über die jeweilige Prioritäteneinstufung der einzelnen
Planverfahren zugrundeliegenden Kriterien haben dabei eine ausgesprochen hohe
Transparenz in der vorgenommenen Entscheidungsfindung erzeugt und
damit auch Akzeptanz bei den Bürgern erwirkt. Insbesondere bei Planverfahren der Prioritätenstufe 2 hat
dabei die Aussicht auf zumindest mittelfristige Wiederaufnahme des jeweiligen
Planverfahrens in den aktuellen Bearbeitsgang im weitaus überwiegenden Teil der
Fälle eine entsprechende Billigung erfahren.
Insofern
kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt festgestellt werden, dass die Festlegung von
Prioritäten für die Bearbeitung der Bebauungspläne und Vorhabenbezogenen
Bebauungspläne und die damit
erreichte Konzentration auf die 18 vordringlichsten Planverfahren einen ersten
Beitrag dazu geleistet hat, die Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität beim
Stand der Aufgabenerfüllung im Bereich Verbindliche Bauleitplanung abzubauen.
Veränderte
Rahmenbedingungen durch zusätzliche personelle Kapazitäten
Gegenüber
dem zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Vereinbarung von Prioritäten
für die Verbindliche Bauleitplanung bestehenden Sachstand haben sich die
Rahmenbedingungen insofern geändert, als dass voraussichtlich zu Mitte
September 2001 die Wiederbesetzung einer auf drei Jahre befristeten und einer
unbefristeten Stelle im Bereich Verbindliche Bauleitplanung erfolgt. Dem
Bereich Verbindliche Bauleitplanung stehen damit für die nächsten drei Jahre
insgesamt nun nicht mehr nur 3,5, sondern 5,5 Mitarbeiter
(Planer) für die Bearbeitung und Koordinierung von Bebauungsplänen und
Vorhaben- und Erschließungsplänen (Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen) zur
Verfügung. Damit eröffnet sich die
Möglichkeit der zusätzlichen Aufnahme weiterer Planverfahren der
Verbindlichen Bauleitplanung in die Prioritätenstufe 1.
Im
Zwischenschritt zu einer im Frühjahr 2002 sinnvollen Revision der vereinbarten
Prioritäten sollen deshalb zunächst sechs Planverfahren bestimmt werden,
die umgehend (wieder) in die Bearbeitung aufgenommen werden sollen.
Der Entscheidungsfindung
über die Prioritätenfestlegung sollen weiterhin die Kriterien zugrundegelegt
werden, die auch Gegenstand der bisherigen Prioritätenentscheidung der
Stadtverordnetenversammlung gewesen sind.
Als positive
Kriterien benannt wurden dabei
diejenigen, die für eine zügige Fortführung des jeweiligen
Planverfahrens sprechen und die in der jeweils linken Spalte der dazugehörigen
Prioritätenliste genannt sind. Dies sind im einzelnen
-
eine mögliche Fristvorgabe, die sich aus der Förderung der
Planungsmaßnahme durch das Land Brandenburg für den Abschluss des
Planverfahrens ergibt
-
eine mögliche Fristvorgabe, die aus einer zur Sicherung der Planungsziele
von der Stadtver-
ordnetenversammlung erlassene Veränderungssperre resultiert
-
ein großes öffentliches Interesse an der Planung
-
ein großes Interesse der betroffenen Eigentümer an der Planung
-
die Kostenübernahme durch den künftigen Investor für die Planung
-
die Kostenübernahme durch den künftigen Investor für die Erschließung
-
die Verknüpfung mit einem Umlegungsverfahren
Demgegenüber
sind als negative Kriterien für die Prioritäteneinstufung diejenigen
aufgeführt, die gegen eine zügige Fortführung des jeweiligen Planverfahrens
sprechen und die in der jeweils rechten Spalte der Prioritätenliste enthalten
sind. Dies sind
-
hohe Folgekosten, die sich unmittelbar aus der Umsetzung der Planung für
die Stadt ergeben
- Umsetzungshindernisse
bei dem jeweiligen Eigentümer oder Investor
- fehlende
Personal- und Finanzkapazität für die Planung
-
gegenwärtig nur interne Bearbeitungskapazität für das Planverfahren
verfügbar
II.
Übernahme von Planverfahren in die
Prioritätenstufe 1
Bei
Übernahme von Planverfahren aus der Priorität 2 in den aktuellen
Bearbeitungsgang ist entsprechend dem Beschluss über die Vereinbarung von
Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung die Auswahl des Verfahrens
im Fachausschuss zu begründen.
Die
Begründung soll anhand der dargestellten Kriterien zur Prioritäteneinstufung
erfolgen.
Zunächst
ist in der nachfolgenden Übersicht wiedergegeben, welche Planverfahren gemäß
Prioritätenfestlegung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 mit Priorität
1 zu bearbeiten sind.
Priorität
1 gemäß Prioritätenfestlegung vom 07.03.2001:
Bebauungspläne
Nr. Titel
11 Bornim-
Hügelweg, Änderungsverfahren für den westlichen und östlichen Teilbereich
12 Bornim-
Gutsstraße, 1. Änderung
23 Schiffbauergasse
25-2
Damaschkeweg
27 Türkstraße
37A Potsdam-
Center (Kernbereich)
37B Babelsberger
Straße
45 Karl- Marx- Straße, 1. Vereinfachte
Änderung
51 Trebbiner
Straße
70 Gewerbegebiet
Am Beetzweg
74.1 Musterkleingartenanlage
an der Kirschallee
78 Französisches
Viertel
84 Lennestraße
92 Klein Glienicke
Vorhaben-
und Erschließungspläne (Vorhabenbezogene Bebauungspläne)
Nr. Titel
6
Humboldtbrücke,
Aufhebungsverfahren
16 Zeppelinstraße
20 Zeppelinstraße
128/129
24 Wohn-
und Werkstätte für Behinderte Kohlhasenbrücker Straße
Aus
der nachfolgenden Übersicht lassen
sich die aufgrund des Beschlusses vom 07.03.2001 aufgeführten Planverfahren
der Prioritätenstufe 2 entnehmen.
Priorität
2 gemäß Prioritätenfestlegung vom 07.03.2001:
Bebauungspläne
Nr. Titel
15 Thaerstraße
25-1 Heidereiterweg
32 Umwelttechnologiepark
des Landes Brandenburg, 1. Änderung
34 Katharinenholzstraße,
3. Teilabschnitt
34 Katharinenholzstraße,
5. Teilabschnitt
35-1 Nördliche
Berliner Vorstadt
35-2
Südliche
Berliner Vorstadt
36B Speicherstadt/Mühlengelände
41 Medienstadt,
3. Änderung
48 Am Neuen Garten, 1. Änderung
60 Bertinistraße
85 Alt- Drewitz Nord
86 Tornow/Küssel
87 Ortszentrum
Eiche
88 Südflanke
Park Sanssouci/Geschwister- Scholl- Straße
91 Villa Carlshagen
93 Kleingartenanlage
Marquardter Damm
o.Nr. Windmühlenberg
o.Nr. Puschkinallee/Behlertstraße
Vorhaben-
und Erschließungspläne (Vorhabenbezogene Bebauungspläne)
Nr. Titel
13 Sacrow-
Paretzer Kanal
23 Tornowstraße
30-33
25 Hotel Zeppelinstraße 23-25
o.Nr.
Villa Gutmann
Vorschlag
zur Neuaufnahme in Priorität 1 aus Priorität 2:
Entsprechend
der oben erfolgten Darstellungen können aufgrund der geänderten
Personalsituation zunächst insgesamt 6 Planverfahren zur Neuaufnahme in die
Prioritätenstufe 1 vorgeschlagen werden. Die Verwaltung sieht daher die im
folgenden aufgeführten Planverfahren der bisherigen Prioritätenstufe 2 für eine
Neuaufnahme in die Prioritätenstufe 1 vor:
Zur
Neuaufnahme in Prioritätenstufe 1 vorgesehene Planverfahren
Bebauungspläne
Nr. Titel
34 Katharinenholzstraße,
3. Teilabschnitt
34 Katharinenholzstraße,
5.Teilabschnitt
60 Bertinistraße
85 Alt- Drewitz Nord
88 Südflanke
Park Sanssouci/Geschwister- Scholl- Straße
93 Kleingartenanlage
Marquardter Damm
Weiterhin
in der Prioritätenstufe 2 würden damit folgende Planverfahren verbleiben:
Bebauungspläne
Nr. Titel
15 Thaerstraße
25-1 Heidereiterweg
32 Umwelttechnologiepark
des Landes Brandenburg, 1. Änderung
35-1 Nördliche
Berliner Vorstadt
35-2 Südliche
Berliner Vorstadt
36B Speicherstadt/Mühlengelände
41 Medienstadt,
3. Änderung
48 Am
Neuen Garten, 1. Änderung
86 Tornow/Küssel
87 Ortszentrum
Eiche
91 Villa
Carlshagen
o.Nr. Puschkinallee/Behlertstraße
o.
Nr. Windmühlenberg
Begründung
für die Auwahl der Planverfahren in Prioritätenstufe 1
Dem
Vorschlag der Verwaltung für die Auswahl der in die Prioritätenstufe 1
künftig neu aufzunehmenden Planverfahren liegt folgende Begründung
zugrunde:
Bebauungsplan
Nr. 34, Katharinenholzstraße, 3. TA
(Verfahrensstand
2 - vor Auslegungsbeschluss)
Planungsanlass:
Schaffung neuer Wohnbauflächen in Ergänzung zu den Dorflagen von Bornim und
Bornstedt, hier: nördlicher Teilbereich
Inhaltliche
Schwerpunkte des Bebauungsplans: Wohnungsbau auf bislang überwiegend
gärtnerisch genutzten Flächen, Mischnutzung entlang der Potsdamer Straße;
Abgrenzung Gemengelage - Investitionsvorbereitung und städtebauliche Ordnung
Kriterien,
die für eine zügige Fortführung des Planverfahrens sprechen:
-
großes Eigentümerinteresse an der Planung
-
Kostenübernahme durch Investor für Planung, vertragliche Bindung
-
Kostenübernahme durch Investor für Erschließung
Kriterien,
die gegen eine zügige Fortführung des Planverfahrens sprechen: keine
Empfehlung:
Aufnahme in den aktuellen Bearbeitungsgang
Bebauungsplan
Nr. 34, Katharinenholzstraße, 5.TA
(Verfahrensstand
2 - vor Auslegungsbeschluss)
Planungsanlass:
Schaffung neuer Wohnbauflächen in Ergänzung zu den Dorflagen von Bornim und
Bornstedt, hier: mittlerer Teilbereich
Inhaltliche
Schwerpunkte des Bebauungsplans: Wohnungsbau auf bislang überwiegend
gärtnerisch genutzten Flächen - Investitionsvorbereitung und städtebauliche
Ordnung
Kriterien,
die für eine zügige Fortführung des Planverfahrens sprechen:
-
großes Eigentümerinteresse an der Planung
-
Kostenübernahme durch Investor für Planung, vertragliche Bindung
-
Kostenübernahme durch Investor für Erschließung
Kriterien,
die gegen eine zügige Fortführung des Planverfahrens sprechen: keine
Empfehlung:
Aufnahme in den aktuellen Bearbeitungsgang
Bebauungsplan
Nr. 60, Bertinistraße
(Verfahrensstand
1 - vor frühzeitiger Bürgerbeteiligung)
Planungsanlass:
städtebauliche Neuordnung im Grenzbereich zum Weltkulturerbe
Inhaltliche
Schwerpunkte des Bebauungsplans: ergänzende Wohnbebauung -
Investitionsvorbereitung und städtebauliche Ordnung
Kriterien,
die für eine zügige Fortführung des Planverfahrens sprechen:
-
Fristvorgabe durch Landesförderung
-
großes öffentliches Interesse an der Planung
-
großes Eigentümerinteresse an der Planung
Kriterien,
die gegen eine zügige Fortführung des Planverfahrens sprechen: keine
Empfehlung:
Aufnahme in den aktuellen Bearbeitungsgang
Bebauungsplan
Nr. 85, Alt- Drewitz Nord
(Verfahrensstand
2 - vor Auslegungsbeschluss)
Planungsanlass:
städtebauliche Neuordnung von Wohnen und gewerblichen Nutzungen
Inhaltliche
Schwerpunkte des Bebauungsplans: städtebauliche Ordnung
Kriterien,
die für eine zügige Fortführung des Planverfahrens sprechen:
-
Fristvorgabe durch Landesförderung
Kriterien,
die gegen eine zügige Fortführung des Planverfahrens sprechen: keine
Empfehlung:
Aufnahme in den aktuellen Bearbeitungsgang
Bebauungsplan
Nr. 88, Südflanke Park Sanssouci/Geschwister- Scholl- Straße
(Verfahrensstand
2 - vor Auslegungsbeschluss)
Planungsanlass:
ungeordnete Bebauungsstrukturen im Randbereich zum Gelände von Park Sanssouci
Inhaltliche
Schwerpunkte des Bebauungsplans: ergänzende Wohnbebauung auf relativ tiefen
Grundstücken - städtebauliche Ordnung
Kriterien,
die für eine zügige Fortführung des Planverfahrens sprechen:
-
Fristvorgabe durch Landesförderung
-
großes öffentliches Interesse an der Planung
Kriterien,
die gegen eine zügige Fortführung des Planverfahrens sprechen: keine
Empfehlung:
Aufnahme in den aktuellen Bearbeitungsgang
Bebauungsplan
Nr. 93, Kleingartenanlage Marquardter Damm
(Verfahrensstand
0 - vor Aufstellungsbeschluss)
Planänderungsanlass:
Schaffung planungsrechtlich gesicherter Ersatzflächenpotenziale für Kleingärten
Inhaltliche
Schwerpunkte des Bebauungsplans: Kleingartenanlage - städtebauliche Ordnung
Kriterien,
die für eine zügige Fortführung des Planverfahrens sprechen:
-
Fristvorgabe durch Landesförderung
-
großes öffentliches Interesse an der Planung
Kriterien,
die gegen eine zügige Fortführung des Planverfahrens sprechen: keine
Empfehlung:
Aufnahme in den aktuellen Bearbeitungsgang
Die in
der Prioritätenstufe 2 verbleibenden Verfahren sind zum gegenwärtigen
Zeitpunkt für eine Übernahme in den aktuellen Bearbeitungsgang aufgrund der in
diesen Verfahren bestehenden Probleme im Hinblick auf die Umsetzbarkeit der
Planung weniger geeignet.
III.
Ausblick
Mit
den zusätzlichen personellen Kapazitäten kann der bisherige positive Trend der
Aufgabenerfüllung im Bereich Verbindliche Bauleitplanung fortgeführt
werden. Sechs neue Planverfahren können somit als prioritäre Maßnahmen
unmittelbar in den aktuellen Bearbeitungsgang aufgenommen werden.
Auch
wenn damit noch keine konkrete Veränderung in der durchschnittlichen
Verfahrensdauer für die jeweiligen Bauleitplanverfahren im aktuellen
Bearbeitungsgang verbunden ist, zeichnen sich doch deutlich klarere
zeitliche Perspektiven für die nun in Prioritätenstufe 1 untergebrachten
insgesamt 24 Bauleitplanverfahren ab.
Für
den weiteren Fortgang der in der Prioritätenstufe 1 verankerten Planverfahren
muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass aufgrund der Vorgaben aus dem
Haushaltskonsolidierungskonzept die Finanzierung einzelner dieser Planungsmaßnahmen
im Haushaltsjahr 2002 nicht möglich ist. Dies betrifft beispielsweise
auch das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 11, Bornim- Hügelweg für den
westlichen Teilbereich, dessen Durchführung bereits durch die
Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2000 beschlossen worden ist.
Für
die mittelfristige Prioritätenplanung bleibt ebenfalls darauf hinzuweisen, dass
für die in Prioritätenstufe 2 verankerten Planverfahren wegen der
anderen inhaltlichen Ausrichtung nur eine relativ geringe Finanzierungsperspektive
besteht. Die geringe Verfügbarkeit entsprechender Mittel zur Finanzierung
extern zu beauftragender Planungen muss jedoch nicht zwingend nachteilig
sein. Sie ist zugleich Herausforderung
an eine nachhaltige Umorientierung auf die stärkere verwaltungsinterne
Bearbeitung der Bauleitpläne und bedeutet damit zunächst zwar Aufwand,
sie bietet zugleich aber auch eine Optimierungschance für die in eigener
Verantwortung zu erstellende Bebauungspläne.
Eine
vertiefte Betrachtung wird der Vorschlag der Verwaltung zur Revision der
vereinbarten Prioritäten im Frühjahr 2002 beinhalten.
Im
Ergebnis kann daher festgehalten werden, dass mit der vorgesehenen
Aktualisierung der Prioritätenfestlegung eine klare Weichenstellung zugunsten
der Wiederaufnahme weiterer dringlicher Planverfahren der Verbindlichen
Bauleitplanung in den aktuellen Bearbeitungsprozess ermöglicht wird. Die Fortführung
der positiven Zusammenarbeit in der konsequenten Umsetzung dieser
Prioritätenfestlegung im täglichen Verwaltungshandeln und in den politischen
Entscheidungsprozessen kann dazu beitragen, das Vertrauen der Bürger
und (Fach-) Öffentlichkeit in die Leistungsfähigkeit der Stadt im Hinblick auf
die Bewältigung der im Bereich Verbindliche Bauleitplanung anliegenden Aufgaben
weiter zu stärken.