25.03.2004 - 5 Garagengrundstücke
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Fraktion FAMILIEN-PARTEI
- Datum:
- Do., 25.03.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
04/SVV/0081 Garagengrundstücke
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion FAMILIEN-PARTEI
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr
Gohlke bringt den
Antrag ein und begründet diesen.
Herr
John gibt Erläuterungen
zu den einzelnen Punkten des Antrages. Bei Punkt 1 bestehen keine Bedenken
hinsichtlich der Nutzungsverträge. Die Konditionen können allerdings so nicht
fortgesetzt werden.
Er macht
deutlich, dass die Verwaltung grundsätzlich zu Verhandlungen bereit ist. Es
liegen bisher keine Anträge zum Kauf durch Garagengemeinschaften vor.
Bei
Grundstücksverkäufen ist grundsätzlich ein Beschluss der StVV erforderlich.
Herr
Jäkel stellt fest,
dass der OUG-Ausschuss hier fachlich nicht zuständig ist.
Herr
Boede möchte den
Antrag unterstützen.
Herr
Dr. Jeschke spricht
sich gegen den Antrag aus und begründet dies.
Frau
Dr. Lotz hält die
Festsetzung der bisherigen Konditionen für bedenklich. Sie lehnt den Antrag ab.
Herr
Kapuste beantragt
festzustellen, ob der OUG-Ausschuss hier zuständig ist.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 4
Ablehnung: 4
Stimmenthaltung: 0
Der
Antrag wird abgelehnt.
Frau
Geywitz empfiehlt
dem Antragsteller, den Antrag zurückzustellen.
Herr
Gohlke stellt den
Antrag nicht zurück.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die bestehenden
Nutzungsverträge für Garageneigentum auf Grundstücken der Landeshauptstadt
Potsdam werden zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt.
- Die Verwaltung wird beauftragt,
mit allen durch eingetragene Vereine vertretenen Garageneigentümern
Verhandlungen über den Verkauf der Grundstücke aufzunehmen. Hierbei sind
die Wertschöpfungsleistungen der Garageneigentümer in angemessener Weise
zu berücksichtigen.
- Über den Stand der
Verhandlungen ist der Stadtverordnetenversammlung quartalsweise
schriftlich zu berichten.