25.03.2004 - 6 Abwägungsbeschluss zur Entwicklungs- und Ergänz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp bringt die Drucksache ein und gibt ausführliche Erläuterungen.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Bürger und Träger öffentlicher Belange zur Entwicklungs- und Ergänzungssatzung  entschieden (gemäß Anlage 1a bis 1c).

2. Die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Lendelallee“ ist aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34 „Katharinenholzstraße / Ribbeckstraße" gemäß § 2 Abs. 4 BauGB herauszulösen (siehe Anlagen 1 und 2).

3. Die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Lendelallee“ wird gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               8

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

Dem Antrag wird zugestimmt.

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Anlagen zur Vorlage