09.06.2004 - 5 Ausschusszuständigkeitsordnung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister verweist auf die dazu ausgereichten Austauschblätter, in denen die Bildung eines Ausschuss für Gesundheit und Soziales aufgenommen wurde. Bezüglich des Auftrages an die Verwaltung, neue Wertgrenzen für Grundstücksverkäufe zu finden, verweist er auf die zur Hauptsatzung geführte Diskussion.

 

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass Liegenschaftsangelegenheiten im Ausschuss für Finanzen beraten werden sollten. Er bittet, vom Ausschuss für Finanzen dazu eine Stellungnahme einzuholen und spricht sich nochmals namens seiner Fraktion gegen eine Erhöhung der Wertgrenzen aus. Die jetzige Handhabung sollte in der Ausschusszuständigkeitsordnung festgeschrieben werden, da eine andere Regelung zu einer höheren Belastung des Hauptausschusses führen würde.

 

Herr Bretz, Herr Schubert und Herr Schüler sprechen sich gegen den Vorschlag von Herrn Dr. Scharfenberg aus, da im Hauptausschuss alle Fraktionen vertreten seien. Darüber hinaus haben sich auch die Mitglieder des Finanzausschusses, auch die der Fraktion PDS, gegen die unbegründeten Überweisungen von Liegenschaftsangelegenheiten aus der StVV ausgesprochen.

 

Herr Dr. Scharfenberg bittet um die Abstimmung seines Antrages:

 

Überweisung in den Ausschuss für Finanzen zur Klärung der prinzipiellen Zuständigkeit für Liegenschaftsangelegenheiten und Zurückstellung der Ausschusszuständigkeitsordnung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:         5

Ablehnung:            8

Stimmenthaltung:  3

 

Herr Krause macht darauf aufmerksam, dass im § 3 Abs. 2 der Ausschusszuständigkeitsordnung das Datum der Bildung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales geändert werden müsse, da dieser nicht am 24.11.03, sondern erst in der nächsten Sitzung der StVV gebildet werde.

 

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

 

Der Oberbürgermeister wird als Vorsitzender des Hauptausschusses beauftragt, die Ausschusszuständigkeitsordnung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, einschließlich der Veränderung im § 3 Abs. 2.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:               9

Ablehnung:                  1

Stimmenthaltung:       6

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