22.06.2004 - 5.3 Verständigung zur Aufhebung der Festlegung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Dr. von Kuick-Frenz erinnert an die durch den SBW-Ausschusses getroffene Festlegung aus dem Jahr 1997. Der jährlichen Berichterstattung ist mit folgenden Mitteilungsvorlagen (1998 – DS 98/027, 1999 – DS 99/051, 2000 – DS 00/035, 2001 – DS 01/071, 2002 – DS 02/SVV/0066, 2003 – DS 03/SVV/0055, 2004 – DS 04/SVV/0139) nachgekommen worden.

 

Differenzen oder Nachfragen sind zu keiner der Drucksachen erfolgt. Aus diesem Grunde bittet die Verwaltung zur Arbeitsminimierung den Auftrag aufzuheben.

 

Frau Platzeck geht erläuternd noch einmal kurz auf die damalige Veranlassung für den Auftrag ein.

 

Gegen den Vorschlag der Verwaltung erhebt sich kein Widerspruch.

 

 

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Der SB-Ausschuss kommt der Bitte der Verwaltung um Aufhebung der Festlegung zur jährlichen Berichterstattung nach.