09.11.2004 - 3.1 Beschluss zur Reduzierung des räumlichen Geltun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Durch den Ausschussvorsitzenden wird an die bereits dazu in der Sitzung am 21.09.2004 durchgeführte Diskussion und den in diesem Zusammenhang an die Verwaltung gegebenen Auftrag erinnert, eine Höhensimulation und Überlegungen bzgl. der baulichen Gestaltung um den Kreisverkehr durchzuführen.

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung) nimmt Bezug auf die durchgeführte Höhensimulation und stellt anschaulich anhand von Folien die sich nach der Bebauung (entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung) ergebende Betrachtung vom Park Babelsberg/Bismarckbrücke zum Landtag dar. Die Stiftung Preussische Schlösser und Gärten sei in das Verfahren eingebunden worden.

 

Herr Ferdinand Heide (Architekt) äußert sich anhand von Folien zum Grundanliegen der von ihm vorgelegten Planung; dabei geht er auf die baulichen Möglichkeiten um den Kreisverkehr ein.

 

Im Anschluss an eine kontrovers geführte Diskussion zu Notwendigkeit und Auswirkungen der Höhe der vorgesehenen Bebauung in GE2   stellt Frau Hüneke folgenden Änderungsantrag:

Die überbaubare Gebäudefläche mit der Höhenfestsetzung OK 60,5 m in GE2 soll nicht höher sein als 52 m über NN. Ein Ausgleich der Fläche, ist im verbleibenden Teil von GE2 und GE1 unterzubringen.

Abstimmung des Änderungsantrages:  4/5/0 (damit abgelehnt)

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen

 

  1. die Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB (s. Anlage 1)

 

  1. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (s. Anlagen 1 und 2) sowie

 

  1. die Ergänzung und Änderung des Flächennutzungsplans „Bereich Babelsberger Straße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (s. Anlagen 1 und 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:       5

Nein-Stimmen:   2

Enthaltungen:    2

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