09.11.2004 - 6.1 Eingabe bzgl. der Gewährung einer Eckgrundstück...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 09.11.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Der Ausschussvorsitzende
verweist auf den den Teilnehmern vorliegenden Schriftverkehr, weswegen der
Eingabenausschuss die Ausschüsse für Finanzen und Stadtplanung/Bauen gebeten
habe, sich mit dieser Angelegenheit zu befassen und zu prüfen, ob eine Satzungsänderung
angebracht wäre.
Herr Lohrenz (Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen) bezieht sich auch auf den Auftrag aus dem Finanzausschuss (zur DS 04/SVV/0711) die rechtl. Situation darzustellen: Dazu führt Herr Lohrenz aus, dass im Bereich des Straßenbaubeitragsrechtes dem Satzungsgeber ein Ermessen zu steht, eine allgemeine Verteilungsregelung zugunsten der Eigentümer von Eckgrundstücken und zu Lasten der übrigen Beitragspflichtigen auszunehmen. Die Aufnahme einer allgemeinen und undifferenzierten Regelung in die Satzung ist jedoch im Straßenbaubeitragsrecht sehr umstritten und wird daher nach herrschender Meinung regelmäßig nicht empfohlen. Der Satzungsgeber kann sein Ermessen auch dahingehend ausnutzen, dass die entstehenden Vergünstigungen nicht zu Ungunsten der anderen Beitragspflichtigen gehen. Das heißt, die Stadt hätte den entstehenden Beitragsausfall in Gänze zu tragen.
Nach
Verständigung der Teilnehmer hält der Ausschussvorsitzende fest, dass es sich
hier um eine politische Entscheidung handelt, bei der zudem die finanziellen
Auswirkungen zu erörtern seien. Die Information der Verwaltung wird zur
Kenntnis genommen. Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sieht keinen
nochmaligen Behandlungsbedarf.
Dr.
Seidel
Viola
Kropp
Ausschussvorsitzender
Ausschussbetreuerin