09.11.2004 - 6.1 Eingabe bzgl. der Gewährung einer Eckgrundstück...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Ausschussvorsitzende verweist auf den den Teilnehmern vorliegenden Schriftverkehr, weswegen der Eingabenausschuss die Ausschüsse für Finanzen und Stadtplanung/Bauen gebeten habe, sich mit dieser Angelegenheit zu befassen und zu prüfen, ob eine Satzungsänderung angebracht wäre.

 

Herr Lohrenz (Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen) bezieht sich auch auf den Auftrag aus dem Finanzausschuss (zur DS 04/SVV/0711) die rechtl. Situation darzustellen: Dazu führt Herr Lohrenz aus, dass im Bereich des Straßenbaubeitragsrechtes dem Satzungsgeber ein Ermessen zu steht, eine allgemeine Verteilungsregelung zugunsten der Eigentümer von Eckgrundstücken und zu Lasten der übrigen Beitragspflichtigen auszunehmen. Die Aufnahme einer allgemeinen und undifferenzierten  Regelung in die Satzung ist jedoch im Straßenbaubeitragsrecht sehr umstritten und wird daher nach herrschender Meinung regelmäßig nicht empfohlen. Der Satzungsgeber kann sein Ermessen auch dahingehend ausnutzen, dass die entstehenden Vergünstigungen nicht zu Ungunsten der anderen Beitragspflichtigen gehen. Das heißt, die Stadt hätte den entstehenden Beitragsausfall in Gänze zu tragen.

 

Nach Verständigung der Teilnehmer hält der Ausschussvorsitzende fest, dass es sich hier um eine politische Entscheidung handelt, bei der zudem die finanziellen Auswirkungen zu erörtern seien. Die Information der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sieht keinen nochmaligen Behandlungsbedarf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  Dr. Seidel                                                          Viola Kropp

   Ausschussvorsitzender                                        Ausschussbetreuerin

 

 

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