09.11.2004 - 3.2 Auslegungsbeschluss zur Werbesatzung, Teilberei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 09.11.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Diese Vorlage sollte im Zusammenhang mit dem TOP 4.2 – DS
04/SVV/0405 Richtlinie für die Innenstadt und Babelsberg zur Gestaltung
und Nutzung des öffentlichen Raumes
– behandelt werden.
Hier war festgelegt worden, dass die Vorlage zurück gestellt wird bis die
Werbesatzung Innenstadt vorliegt und deutlich wird, welche Fragen der
Gestaltung des öffentlichen Raumes durch die Werbesatzung nicht geregelt wird.
Herr
Goetzmann (Fachbereich Fachplanung und Bauordnung) bringt die Vorlage ein. Er
verweist zusätzlich darauf, dass im Nachgang der ausgereichten Unterlagen noch
der Aspekt – Gebiet um die Markthalle – zur Diskussion in der Verwaltung
geführt hat. Hier ist die Regelung noch entsprechend anzupassen.
Nach Beantwortung von Rückfragen der Teilnehmer bestätigt
Herr Cornelius, dass die Vorlage mit den Händlern in der Innenstadt abgestimmt
worden sei und Zustimmung findet. Bzgl. der Hinterleuchtung von Werbeanlagen
stellt Herr Cornelius folgenden Änderungsantrag:
In
die Sätze entsprechend § 6.1.j soll nach dem Wort „nur seitlich“ eingefügt
werden: „..., zur Fassade sind in schmaler Kontur zur Straße erfolgt.“
Herr
Goetzmann bestätigt, dass auch zu dieser Frage eine Abstimmung erfolgt sei und
sichert für die Verwaltung zu, eine Umformulierung zu finden und inhaltlich zu
übernehmen, die diesen Aspekt der Konturbeleuchtung gewährleistet.
Herr Dr. Seidel stellt folgenden Änderungsantrag: Die Abgrenzung des Ministeriumstandortes
Tresckow-Str. ist von der Breiten Straße zur H.-v.-Tresckow-Str. zu
verschieben.
Auch hier erfolgt die Zustimmung der Verwaltung.
Weiterhin gibt die Verwaltung zu Protokoll: Die Genehmigung
von Werbeanlagen an Hauptverkehrsstraßen, die die 2. Barocke Stadterweiterung
umgrenzen, werden besonders geprüft. Dies gilt auch für die Yorckstr. und die
südliche Dortustraße.
Nach
Maßgabe der vorzunehmenden Veränderung der nördlichen Grenze des
Ministeriumsstandortes Tresckow-Straße und einer Neuformulierung, die die
Hinterleuchtung von Werbeanlagen in den stark denkmalgeschützen Bereich
beinhaltet.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Werbesatzung, Teilbereich
„Innenstadt“ der Landeshauptstadt Potsdam, ist gemäß § 81 Abs.
8 Satz 3 BbgBO öffentlich auszulegen (s. Anlage 2).