17.11.2004 - 2.5 Gründung des Eigenbetriebes "Kommunaler Immobil...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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TOP 2.5 wurde vorgezogen und in der Sitzung als TOP 2.1 behandelt.

 

Herr John informiert zur DS 04/SVV/0830. Es geht um die zentrale Bewirtschaftung und Verwaltung der kommunalen Liegenschaften. Erste Schritte wurden 2003 vollzogen. 2004 wurde der GB 2 einbezogen, ausgenommen die Liegenschaften des Luftschiffhafens. Es soll ein Vermieter-Mieter-Modell entwickelt werden, das alle Kosten enthalte, die auf dem kommunalen Haushalt aufbauen. Die Durchschnittsmiete pro m² liege unter 4 Euro. Für Schulen liegt der Wert bei 3,40 Euro/m². Die Vorlage enthält einen Wirtschaftsplan, wo die Entwicklung perspektivisch dargestellt wird. Die Einsparung resultiert aus der Umsetzung des HSK. Ein Gewinn sei nicht vorgesehen. Er erläutert, warum man sich für einen Eigenbetrieb entschieden habe und bittet um Zustimmung zur Beschlussvorlage.

 

Es schließt sich eine ausführliche Diskussion der Ausschussmitglieder an, in der u.a. folgende Probleme angesprochen werden:

 

Dr. Jeschke fragt, wer die Investitionen für Schulsanierung verwaltet.

 

Herr Bretz sieht ein Problem darin, dass die Stadt durch das Vermietermodell eine gewisse Monopolstellung habe und fragt, wie man dem vorbeugen kann.

 

Frau Lehmann möchte wissen, was nach der Zusammenlegung mit dem Mitarbeitern passiert, die übrig bleiben.

 

Herr John  beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Frau Fischer verweist auf das Beispiel der MoSeS Schulen, wo Nutzungsvereinbarungen abgeschlossen wurden, die individuell ausgerichtet seien.

 

Herr Ofcsarik führt aus, dass der Fachbereich als Mieter die Abrechnung kontrollieren müsse.

 

Frau Pichler interessiert, was mit Sportvereinen passiert, die Pachtverträge  hätten und z. B. einen Teil der Betriebskosten selbst tragen.

 

Herr Gohlke fragt nach einem Konzept für die Vermietung bei Leerstand von Räumen.

 

Herr John erläutert, dass der Eigenbetrieb einen Nutzungsvertrag mit dem Fachbereich Schule und Sport abschließe, in dem alle Dinge geregelt werden. Bestehende Verträge auf BGB Basis werden übernommen. Pachtverträge mit Sportvereinen seien von der Verwaltung zu betrachten. Vermietung sei denkbar, aber nur mit einer zur Hauptnutzung konform gehenden Nutzung.

 

Frau Fischer erklärt, dass sie keine Verschlechterung der Verträge mit den Sportvereinen zuließe, wo diese die Betreuung von Sportstätten übernommen haben.

 

Frau Dr. Lotz gibt nach der Abstimmung die Erklärung ab, dass ihre Fraktion noch nicht abschließend beraten habe.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Die Errichtung des Eigenbetriebes „Kommunaler Immobilienservice“ der Landeshauptstadt Potsdam zum 01.01.2005

 

2. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunaler Immobilien Service“ der Landeshauptstadt Potsdam

 

3. Die Zuordnung von Vermögen an den Eigenbetrieb „Kommunaler Immobilien Service“

 

Dem Eigenbetrieb werden die in der Anlage aufgeführten Liegenschaften mit einem Wert von insgesamt rund 327 Mio. € zugeordnet.

 

Das Stammkapital wird auf 100.000 € festgesetzt.

 

4. Die Bildung eines Werksausschusses gemäß § 8 Abs. 1 der EigV und § 4 Abs. 2 Ziff. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunaler Immobilen Service“ der  Landeshauptstadt Potsdam.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Enthaltung:                  2

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=1656&TOLFDNR=23231&selfaction=print