17.11.2004 - 2.1 Luftschiffhafen (siehe 9. Sitzung TOP 5.1)

Beschluss:
vertagt
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Dr. Steinicke erläutert warum der Antrag noch einmal auf der Tagesordnung steht.

 

Frau Dr. Lotz verweist auf die DS 04/SVV/0830, wo unter Punkt 4.1 steht, dass die Liegenschaften des Luftschiffhafens vorerst nicht in die Liste der zu übertragenden Vermögensgegenstände aufgenommen worden sind, hierzu wird ein Vorschlag durch eine Arbeitsgruppe unter Leitung der zuständigen Beigeordneten erarbeitet. Dieses Arbeitsergebnis sollte abgewartet werden.

 

Herr Bretz schlägt vor, den Antrag zu vertagen und die Ergebnisse der Arbeitsgruppe abzuwarten.

 

Frau Wicklein und Dr. Jeschke unterstützen die Meinung der Vorredner.

 

Frau Fischer informiert, dass man sich in der Diskussion zur weiteren Betreibung des Luftschiffhafens befinde. Ein Ergebnis könnte im Februar 2005 vorliegen.

 

Frau Dr. Lotz bittet darum die Entscheidung abzuwarten.

 

Frau Drohla   meint, man sollte den Antrag abstimmen, da der Luftschiffhafen aus der Übertragung an den Eigenbetrieb ausgeschlossen sei.

 

Dr. Steinicke stellt den Antrag DS 04/SVV/0515 zur Abstimmung. Er meint, die Arbeit der Arbeitsgruppe könne beschleunigt werden, wenn der Antrag abgestimmt wird.

 

Herr Bretz stellt den Geschäftsordnungsantrag die Abstimmung der DS 04/SVV/0515 bis zur Vorlage der Arbeitsergebnisse, spätestens bis Februar 2005 zurückzustellen.

 

Abstimmung des Geschäftsordnungsantrages:

6 Stimmen dafür

 

Der Antrag DS 04/SVV/0515 wird bis zur Vorlage der Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe, spätestens bis Februar 2005 zurückgestellt.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Luftschiffhafen wird nicht in den Eigenbetrieb Liegenschaftsmanagement eingeordnet, sondern behält seine Eigenständigkeit.

 

 

 

 

 

 

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