20.01.2005 - 11 Busfahrverbot Ribbeckstraße / Zufahrt Krongut

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Grosse Wiesmann (Bürgerinitiative Bornstedt) weist auf die gesamte Situation in diesem Bereich hin und schildert diese kurz.

 

Frau Kluge erklärt, dass im Mai 2005 die Baugenehmigung für den Parkplatz am Krongut ausläuft. Dann wird es in der Ribbeckstraße ein Busfahrverbot geben. Bis dahin gibt es keine andere Lösungsmöglichkeit.

 

Herr Kapuste macht deutlich, dass die Mitteilungsvorlage aus seiner Sicht nicht zufriedenstellend ist.

Es sollte eine Verständigung erfolgen, ob der Oberbürgermeister bis März einen Lösungsvorschlag vorlegen soll.

Er fragt, ob man definitiv davon ausgehen kann, dass die Baugenehmigung für den Parkplatz nicht verlängert wird und bittet, für die Osterzeit eine Lösung zu finden.

 

Herr Dr. Jeschke betont, dass eine endgültige Lösung gefunden werden muss, keine Übergangslösung. Die Busse sollten generell nicht in die Ribbeckstraße einfahren dürfen.

 

Herr Jäkel weist darauf hin, dass der Fußweg von der B 273 bis zum Krongut durchaus zumutbar ist.

 

Frau Dr. Lotz bittet, auch den Betreiber des Krongutes hier in die Verantwortung zu nehmen. Sie rät davon ab, die Busse zum Parken zurück in die Innenstadt zu schicken. Dies würde neue Probleme mit sich bringen.

 

Frau Kluge informiert, dass aus Sicht der Verwaltung der Mai 2005 der letzte Termin für den Ablauf der Baugenehmigung ist. Sie macht deutlich, dass der Betreiber dafür Sorge zu tragen hat, dass die Gäste in seine Einrichtung gelangen können. Die Verwaltung kann lediglich auf den Betreiber Druck ausüben.

Für die Osterfeiertage wird es eine Sonderregelung geben.

 

Herr Bretz betont, dass das Bus-Leitsystem im Sinne der Stadt angegangen werden sollte. Dies wurde bereits in der Stadtverordnetenversammlung angeregt.

 

Herr Jäkel schlägt vor, dies auf die Tagesordnung einer der nächsten Ausschusssitzungen zu setzen, eventuell auch im Zusammenhang mit dem LKW-Führungskonzept.

 

Herr Kapuste bittet, dazu auch die Anwohner der Ribbeckstraße sowie den Betreiber des Krongutes einzuladen.

 

Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

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