09.07.2024 - 3 Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin

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Gemäß § 45 Absatz 2 Satz 2 BbgKVerf wählt der Ortsbeirat aus seiner Mitte den Ortsvorsteher bzw. die Ortsvorsteherin.

Herr Jäkel bittet um Vorschläge für die Wahl des Ortsvorstehers/ der Ortsvorsteherin.

 

Zur Wahl des Ortsvorstehers wird Herr Ralf Jäkel vorgeschlagen.

Weitere Vorschläge gibt es nicht.

 

Abweichend vom Wahlverfahren wird gemäß § 39 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf einstimmig beschlossen, die Wahl offen durchzuführen

 

Wahlergebnis

 

Herr Ralf Jäkel wird mit 5 JA-Stimmen, bei 3 Stimmenenthaltungen zum Ortsvorsteher gewählt.

 

Er nimmt die Wahl an.

 

Herr Jäkel bedankt sich für das Vertrauen und nimmt die Sitzungsleitung weiterhin vor.