17.02.2005 - 6 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 92 "Kle...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verfasser : FB Stadtplanung und Bauordnung Verfasser 2: Frau Britz, Tel. 2521
- Datum:
- Do., 17.02.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau
Holtkamp bringt die
Drucksache ein und gibt Erläuterungen.
Herr
Jäkel stellt fest,
dass die planzeichnerische Festsetzung zum Erhalt des Einzelbaumes auf der
Grenze der Flurstücke 171/1 und 171/4 der Flur 22 entfällt.
Frau
Holtkamp erklärt,
dass der Schutz des Baumes bereits durch die Festsetzung einer Fläche mit
Bindungen für Bepflanzungen und für den Erhalt von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen gesichert ist.
Herr
Mannhöfer weist
darauf hin, dass er die Anlagen 1A und 1B (Abwägungsvorschläge) nicht mit den
Sitzungsunterlagen erhalten hat.
Es wird
festgestellt, dass alle sachkundigen Einwohnen diese Anlagen nicht erhalten
haben.
Es wird
um Nachreichung der Unterlagen gebeten.1
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der durch die Stadtverordnetenversammlung am 04.06.2003 gefasste Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 92 „Klein Glienicke“ (DS 03/SVV/0296) wird aufgehoben.
2.
Die
mit der Beschlussfassung zum Satzungsbeschluss getroffene Abwägungsentscheidung
der Stadtverordnetenversammlung über die Anregungen der Bürger und die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 92 „Klein
Glienicke“ wird erneut bestätigt, soweit nicht mit diesem Beschluss eine
veränderte Entscheidung getroffen wird.
3.
Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6
BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr.
92 „Klein Glienicke“ entschieden (Anlage 1, 1 a und 1 b).
4.
Der
Bebauungsplan Nr. 92 „Klein Glienicke“ wird in der so geänderten Fassung gemäß
§ 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt
(Anlage 2).