08.03.2005 - 3.2 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss für den Beba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Einleitend wird durch Frau Dr. von Kuick-Frenz informiert, dass ab Juni 2006 bei den B-Plänen, die bis dahin nicht abgeschlossen worden sind, parallel begleitende Umweltprüfungen notwendig werden. Die Verwaltung bemüht sich daher, alle laufende B-Plan Verfahren zügig abzuschließen.

 

Frau Baumgart (Bereich Stadterneuerung) erläutert an Hand eines Übersichtsblattes die Lage dieses B-Planes und auch zu den zwei folgenden Vorlagen (B-Plan 90 und 98). Hier gibt es keine wesentliche Neuordnung der dortigen Verhältnisse. Aufgabe der B-Pläne sei es, die vorgefundenen Verhältnisse festzuschreiben, Eingreifen bei der Regelung zwischen Wohnen und Gewerbe.

 

Auf verschiedene Rückfragen der Teilnehmer zum B-Plan 89 „Gewerbegebiet Gartenstraße – Ost“ geht Frau Baumgart ein, so u.a.

-          Erläuterung der textlichen Festsetzung S. 27, hier 1.2 Zulässigkeit u.a. Anlagen für kirchliche Zwecke und Vergnügungsstätten

-          Rückfrage zu der textlichen Festsetzung S. 27, hier 1.3 – Zusicherung der Verwaltung, die Aufstellung der genehmigungspflichtigen Anlagen (die im Gewerbegebiet entspr. Pkt. 1.3 nicht zulässig wären) dem Protokoll beizufügen.

-          die Kompatibilität der Werbeeinschränkungen mit der noch vorzulegenden Werbesatzung für den Bereich Babelsberg ist lt. Verwaltung gegeben.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Das Abwägungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr.89 „Gewerbegebiet Gartenstraße - Ost“ wird gebilligt.

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 89 „Gewerbegebiet Gartenstraße - Ost“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:               9

Nein-Stimmen:            0

Enthaltungen:           0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen