01.06.2005 - 3.2 Entscheidung zu den Prioritätenlisten 2005 - 20...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Entsprechend den beschlossenen Änderungen in der Tagesordnung erfolgt die Behandlung dieser Vorlage gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 4.5.

 

Der Hauptausschuss hat der Vorlage zugestimmt.

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgender Ergänzung des Punktes 3 Beschlusstextes zugestimmt:

Wenn technisch machbar – sind das Alte Rathaus und die Nikolaikirche zu vorderst zu berücksichtigen.

 

Der Ausschuss für Kultur hat sich dieser Ergänzung angeschlossen.

 

Abstimmung:

Die empfohlene Ergänzung des Punktes 3 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die vorliegenden Prioritätenlisten 2005 bis 2007 aus dem Bund-Land-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ für die zu fördernden Gebiete
    • Holländisches Viertel                                       (Anlage 3)
    • Stadterweiterung Nord                                     (Anlage 4)
    • Stadterweiterung Süd/Potsdamer Mitte         (Anlage 5)
    • Am Kanal/Stadtmauer                                      (Anlage 6)
    • Babelsberg Nord und Süd                               (Anlage 7)

             werden bestätigt.

 

  1. Die vorliegenden Prioritätenlisten 2005 bis 2007 aus dem Bund-Land-Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ für die zu fördernden Gebiete
    • Schiffbauergasse                                            (Anlage 8)
    • Potsdamer Mitte                                              (Anlage 9)

             werden bestätigt.

 

3.      Sollten Kostenänderungen einzelner Maßnahmen auftreten oder Maßnahmen entfallen oder zusätzliche Mittel verfügbar sein, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, innerhalb der Prioritätenlisten 2005 bis 2007 Umverteilungen vorzunehmen  oder Nachrücker aus der Priorität 3 im Rahmen des gebietsbezogenen Budgets zu benennen, soweit dies nach dem jeweils gültigen Haushaltsplan zulässig ist. Dabei werden zuerst die Projekte berücksichtigt, die in der Priorität 2 nicht vollständig finanziert sind.

Wenn technisch machbar – sind das Alte Rathaus und die Nikolaikirche zu vorderst zu berücksichtigen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen