01.06.2005 - 5.8 Klinikum "Ernst von Bergmann"

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält die Vorsitzende des Betriebsrates des Klinikums „Ernst von Bergmann“ das beantragte Rederecht. Frau Stolle erläutert das Bestreben des Klinikums  zum selbständigen wirtschaftlichen Handeln, informiert über Schwerpunkte  des Versorgungsauftrages des Klinikums und trägt die Sorge des Betriebsrates hinsichtlich der Sicherstellung von Arbeitsplätzen bei einer Privatisierung  sowie mit strukturellen Änderungen möglicherweise verbundenen Absenkung der Qualität in der Patientenversorgung vor.

 

Anschließend wird die DS 05/SVV/0388 vom Stadtverordneten Dr. Scharfenberg namens der Fraktion PDS eingebracht, die folgenden Wortlaut hat:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Auswertung der Portfolio-Analyse von Rödl & Partner die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Klinikum „Ernst von Bergmann“ zunächst mittelfristig für 5 bis 7 Jahre als städtische Einrichtung erhalten bleibt.

 

Die Suche nach strategischen Partnern hat mit der Zielstellung zu erfolgen:

 

  1. Der bisherige Versorgungsauftrag des Klinikums ist in vollem Umfang zu gewährleisten,
  2. die positiven Auswirkungen des Klinikums auf den Wirtschaftsstandort Potsdam sind zu stabilisieren,
  3. die Möglichkeiten des Klinikums zur Unterstützung der Stadt in ihrer sozialen und gesundheitspolitischen Tätigkeit sind auszuschöpfen.

 

 

Zu diesem Antrag wurde den Stadtverordneten ein von den Fraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam erarbeiteter Änderungsantrag ausgereicht, der von den Stadtverordneten Schubert, Fraktion SPD, Friederich, Fraktion CDU, und Schüler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mündlich untersetzt wird.

 

 

Der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner betont, dass es nicht darum gehe, einen Klinikumsstandort und  eine Schule für Gesundheitsberufe (Schwesternschule) zu schließen. Es gebe aber einen hohen Modernisierungsbedarf und die in den letzten Jahren aufgetretenen Verluste im operativen Geschäft seien zu finanzieren. Weiterhin weist er auf die schwierige wirtschaftliche Lage der Kliniken in der Bundesrepublik insgesamt hin, was die mittelfristige Ergebnisplanung kompliziert mache. 

 

Nach 10 Rednern

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Näder, Fraktion CDU, beantragt den ‚Schluss der Debatte’.

 

Nachdem sich alle Fraktionen zum Beratungsgegenstand geäußert haben,

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

In der Diskussion hat der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg namens der Fraktion PDS die Prüfung durch das Präsidium beantragt,  ob es sich bei den von den drei Fraktionen gemeinsam beantragten Änderungen um einen eigenständigen Antrag  handele.

 

In einer Pause (16:42 Uhr bis 16:50 Uhr) verständigen sich die Mitglieder des Präsidiums zur weiteren Verfahrensweise.

Danach gibt die stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Knoblich  die Empfehlung des Präsidiums bekannt, wonach zuerst der gemeinsame Änderungsantrag der  von den Fraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen  abgestimmt werden soll.

 

Mit der Abstimmung dieses Änderungsantrages erübrigt sich eine Abstimmung der  ursprünglichen Textfassung der DS 05/SVV/0388.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Oktober 2005 die Abwägung folgender Varianten zur Zukunft des Klinikums „Ernst von Bergmann“ vorzulegen:

 

-          Verbleib des Klinikums bei der Stadt Potsdam

-          Aufnahme eines strategischen Partners

-          Veräußerung des Klinikums

 

Schwerpunkte der Variantenuntersuchung:

 

-          Langfristige Absicherung des Leistungsspektrums des Klinikums „Ernst von Bergmann“ als Schwerpunktkrankenhaus, unabhängig von der Trägerschaft des Krankenhauses. Dies beinhaltet sowohl stationäre Angebote (z.B. Geburtshilfe) als auch die Absicherung des Rettungsdienstes. Zu klären ist auch die Zukunft der Schwesternschule.

-          Die Varianten sind daraufhin zu untersuchen, ob sie eine entlastende Wirkung auf den städtischen Haushalt haben.

-          Sicherung der am Standort getätigten Investitionen

-          Planungssicherheit und soziale Sicherheit für die Belegschaft.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 22 Ja-Stimmen angenommen,

bei 20 Nein-Stimmen.

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Anlagen