31.08.2005 - 3.3 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 60 Bert...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

Der Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz hat die Vorlage abgelehnt.

Der Jugendhilfeausschuss hat einstimmig den Bedarf an Kita-Plätzen in diesem Planungsraum bestätigt.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Kutzmutz beantragt namens der Fraktion PDS die Rücküberweisung der Beschlussvorlage an die Verwaltung, verbunden mit dem Auftrag an den Oberbürgermeister, zu prüfen, ob in dem Sozialraum ein unbebautes, sich nicht in städtischem Eigentum befindliches Grundstück für den Bau der Kita geeignet und durch die Stadt zu erwerben ist.

 

Abstimmung:

Der o. g. Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit  17 Ja-Stimmen

und 22 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 60 „Bertinistraße“ und zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans entsprechend Anlagen 1, 1a und 1b entschieden.

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 60 „Bertinistraße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

3.      Die 10. Änderung des Flächennutzungsplans „Bertinistraße“ wird beschlossen (s. Anlage 3).

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei zahlreichen Gegenstimmen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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