24.01.2001 - 4.39 Bericht des Ausschusses für Eingaben und Beschw...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Der o. g. Bericht wurde gemäß § 36 Abs. 5 der Geschäftsordnung schriftlich ausgereicht und wird schwerpunktmäßig durch den Stadtverordneten Krause als Vorsitzender des o. g. Ausschusses untersetzt.

 

Der Bericht des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden wird zur Kenntnis genommen.

Reduzieren

 

Reduzieren