Der o. g. Bericht wurde gemäß § 36 Abs. 5 der
Geschäftsordnung schriftlich ausgereicht und wird schwerpunktmäßig durch den
Stadtverordneten Krause als Vorsitzender des o. g. Ausschusses untersetzt.
Der
Bericht des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden wird zur Kenntnis
genommen.