17.01.2006 - 3.1 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 103...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Durch den Ausschussvorsitzenden wird erinnert, dass die Thematik zuletzt im SB-Ausschuss am 24.5.05 behandelt worden ist und aufgrund von Problemen bei der Formulierung der Planungsziele zur Überarbeitung an die Verwaltung zurückgegeben worden ist. Die damals angemahnten Problempunkte sind jetzt nicht mehr enthalten.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz bringt die veränderte Vorlage ein. Sie informiert, dass diese neue vorbereitete Vorlage nicht mit der DB AG abgestimmt worden sei. Die DB hat zwischenzeitlich die Fläche ausgeschrieben; der Aufstellungsbeschluss soll dazu dienen den Rahmen für die Interessenbekundung und Entwicklung des Areals festzulegen.

 

Herr Stahnke (DB Service Immobilien GmbH) nimmt das Rederecht wahr; er erläutert, u.a.

-          die Vorlage ist nicht mit der DB abgestimmt

-          ursprünglich sei man davon ausgegangen, dass ein Baumarkt kommt und der Rest für die Entwicklung des Geländes zur Verfügung steht

-          erhebliche Maßnahmen sind notwendig; mit einer reinen Gewerbeentwicklung sei dies nicht zu darstellbar (kein wirtschaftlicher Auslöser, um das Gelände zu entwickeln)

-          Zielstellung der Ausschreibung sei das Gesamtareal zu verkaufen

-          die Bewerbungsfrist läuft noch bis Ende der Woche

-          der Käufer sollte das Bauleitverfahren weiter begleiten

-          insgesamt Entwicklung des ehem. RAW-Geländes, ein Teil Baumarkt

-          die Neue Halle hat Bestandsschutz, Möglichkeit Ansiedlung Gewerbe

-          die Alte Halle ist nicht Bestandteil des Ausschreibungsverfahrens und auch nicht im B-Plan-Gebiet enthalten. Sie ist inzwischen verkauft worden.

 

Nach kurzen Äußerungen verschiedener Teilnehmer erfolgt die Abstimmung der von der Verwaltung vorgelegten geänderten DS 05/SVV/0302:

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 103 „ Ehemaliges RAW-Gelände Friedrich-Engels-Straße“ ist gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).

 

  1. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                           8

Nein-Stimmen:                    0

Enthaltungen:                       1

 

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Anlagen zur Vorlage