14.02.2006 - 3.7 Billigung der Abwägung und Beschluss zur 5. Änd...

Beschluss:
vertagt
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Herr Dr. Seidel sieht in der Beteiligung – siehe S. 3 – einen Widerspruch; hier bzgl. der Bedenken gegen eine GE-Ausweisung. Wenn – wie im Abwägungsvorschlag dargestellt – die textlichen Festsetzungen für das GE Gebiet so gefasst seien, dass nur Nutzungen zulässig seien, die in MI zulässig sind, dann könne auch das gesamte ehemalige Gebiet WA als MI festgesetzt werden. Damit könnte der Einwendung entsprochen werden.

 

Frau Baumgart (Bereich Stadterneuerung) informiert, dass es sich bei dem MI um den ALDI handelt, bei GE um Auto-Teile-Unger.

 

Frau Hüneke verweist darauf, dass im alten FNP eine Ausweisung als allgem. Wohngebiet erfolgt sei und präzisiert die Frage dahingehend, wie dann eine Entwicklung möglich gewesen sei, die jetzt nachträglich eine Änderung des FNP notwendig mache.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz teilt mit, dass die Verwaltung dazu heute nicht auskunftsfähig sei und bittet deshalb die Vorlage zu vertagen.

 

Herr Dr. Seidel bestätigt, dass es sich hier nach rechtgültigem FNP um allgemeines Wohngebiet handelt und fragt nach, ob die Ansiedlung der Tankstelle und ATU zulässig war.

 

Frau Baumgart erläutert, dass im allgemeinen Wohngebiet eine Tankstelle dann zulässig sei, wenn dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden ist.

 

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Die Behandlung der DS wird auf die nächste Sitzung vertagt. Frau Dr. von Kuick-Frenz sichert zu, dann auch zu erläutern, wie es zur Ansiedlung dieser 3 Einrichtungen gekommen sei.

 

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Anlagen zur Vorlage