14.02.2006 - 3.7 Billigung der Abwägung und Beschluss zur 5. Änd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Zusätze:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 14.02.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- vertagt
Herr Dr. Seidel sieht in der Beteiligung – siehe S. 3 –
einen Widerspruch; hier bzgl. der Bedenken gegen eine GE-Ausweisung. Wenn – wie
im Abwägungsvorschlag dargestellt – die textlichen Festsetzungen für das GE
Gebiet so gefasst seien, dass nur Nutzungen zulässig seien, die in MI zulässig
sind, dann könne auch das gesamte ehemalige Gebiet WA als MI festgesetzt
werden. Damit könnte der Einwendung entsprochen werden.
Frau
Baumgart (Bereich Stadterneuerung) informiert, dass es sich bei dem MI um den
ALDI handelt, bei GE um Auto-Teile-Unger.
Frau
Hüneke verweist darauf, dass im alten FNP eine Ausweisung als allgem.
Wohngebiet erfolgt sei und präzisiert die Frage dahingehend, wie dann eine
Entwicklung möglich gewesen sei, die jetzt nachträglich eine Änderung des FNP
notwendig mache.
Frau Dr.
von Kuick-Frenz teilt mit, dass die Verwaltung dazu heute nicht auskunftsfähig
sei und bittet deshalb die Vorlage zu vertagen.
Herr Dr.
Seidel bestätigt, dass es sich hier nach rechtgültigem FNP um allgemeines
Wohngebiet handelt und fragt nach, ob die Ansiedlung der Tankstelle und ATU
zulässig war.
Frau
Baumgart erläutert, dass im allgemeinen Wohngebiet eine Tankstelle dann zulässig
sei, wenn dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden ist.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35,5 kB
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(wie Dokument)
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3 MB
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