14.02.2006 - 3.12 Billigung der Abwägung und Satzungsbeschluss zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Einbringung erfolgte bereits bei Behandlung des vorigen Tagesordnungspunktes.

 

Auf Rückfrage informiert Frau Dr. von Kuick-Frenz, dass eine Reduzierung der Baurechte einen negativen Einfluss auf die Entwicklungsmaßnahme habe.

 

Auf die Versiegelung angesprochen, erläutert Frau Baumgart, dass für das Bornstedter Feld zu Beginn der Entwicklungsmaßnahme eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanz gemacht worden sei. Ein Ausgleich ist bereits in Vorleistung mit der Begrünung des Buga-Park-Geländes erfolgt.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes 66A „Südliche Gartenstadt“ wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

  1. Der Bebauungsplan 66A „Südliche Gartenstadt“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlage 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                           8

Nein-Stimmen:                    0

Enthaltungen:                       1

 

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Anlagen zur Vorlage