21.02.2006 - 2.1 Billigung der Abwägung und Beschluss zur 5. Änd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Zusätze:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 21.02.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Ausschussvorsitzende erinnert an die Behandlung in der
vergangenen Sitzung; hier waren noch 2 Punkte offen in der Klärung:
- Notwendigkeit
GE-Ausweisung – weshalb nicht insgesamt Ausweisung als MI?
- Zulässigkeit
der Gewerbeansiedlung (Tankstelle und ATU) obwohl im FNP als Wohngebiet
ausgewiesen
Herr Kahle (Bereich Stadtentwicklung) erläutert, dass MI
eine Mischung aus Wohnen und das Wohnen nicht störende Gewerbe sei. Die
Ausweisung als GE ist erforderlich, weil ausdrücklich kein Wohnen geplant
werden sollte. Beide Betriebe ATU und Tankstelle sind auf der Grundlage eines
B-Plan-Entwurfes genehmigt worden; Basis dafür war der Auslegungsbeschluss der
STVV. Im Rahmen der Bürger- und TÖB-Beteiligung hat es keine Bedenken gegen
diese Ansiedlung gegeben. Grundlage für die Genehmigung § 33 (2) BauGB. Die
FNP-Änderung schafft die formelle Voraussetzung für die Beschlussfassung und
Genehmigung des B-Planes. Dieser ist für die Einbringung in der STVV März
vorbereitet worden.
Herr Goetzmann verweist auf die 3-Monats-Frist bei der
FNP-Genehmigung. Die Veröffentlichung muss vor der Bekanntmachung des B-Planes
erfolgen.
Auf die Frage, welche bindende Wirkung ein FNP habe, wenn
nachträglich auch in eine andere Richtung gedacht wird, antwortet Herr
Goetzmann, dass dieser für die Einzelbaugenehmigung nur im Außenbereich
(Genehmigung nach § 35 BauGB) bindend sei.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Abwägungsergebnisse der
Stellungnahmen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der
Bürger während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 5. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Nördlich Angermannsiedlung“ werden gebilligt (siehe
Anlage 2).
- Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes „Nördlich
Angermannsiedlung“ wird beschlossen; die dazugehörige Begründung wird gebilligt
(siehe Anlage 3).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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