07.03.2006 - 3.6 Billigung der Abwägung und Satzungsbeschluss zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Zusätze:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 07.03.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Baumgart (Bereich Stadterneuerung) bringt die Vorlage
ein.
Herr Dr. Seidel spricht die Stellungnahme des
Landesumweltamtes Brandenburg (keine beanstandungsfreie Zustimmung) an und
erkundigt sich nach deren Bedeutung.
Frau Baumgart stellt dar, dass es sich hierbei nicht um eine
genehmigungspflichtige Behörde handelt.
Es wird gebeten, die nachfolgende Information zu Protokoll
zu nehmen:
Die Verwaltung ist der Ansicht, dass die Lärmfestsetzungen
garantieren, dass keine störenden Auswirkungen auf die benachbarte Wohnbebauung
erfolgten.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Abwägungsergebnis der
Stellungnahmen zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan Nr.
90 „Gewerbegebiet Gartenstraße - West “ wird gebilligt (s. Anlage 2)
- Der Bebauungsplan Nr. 90
„Gewerbegebiet Gartenstraße - West“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt (siehe
Anlage 3).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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90,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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709,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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