16.03.2006 - 5 Verkehrsberuhigung Golm

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Kapuste bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Frau Kluge weist darauf hin, dass der Oberbürgermeister hier lediglich mit einer Prüfung beauftragt werden kann.

Sie regt an, den Antrag in einen Prüfauftrag umzuformulieren. Die Verwaltung wird dann im Mai in der Stadtverordnetenversammlung berichten.

 

Herr Kapuste übernimmt die Anregung von Frau Kluge.

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Geänderter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeit der Umsetzung folgender verkehrsrechtlicher Maßnahmen zu prüfen:

 

Im OT Golm ist aus Richtung Bornstedt/Bornim kommend (Geiselbergstraße) ab Kreisverkehr bis zum Gemeindehaus (Reiherbergstraße) eine Fahrbahnmarkierung (Trennlinie) anzubringen.

Für denselben Abschnitt soll eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h

angestrebt werden. Am Hinweisschild „Eiche – Universität“ in der Kurve Geiselbergstraße – Reiherbergstraße soll ein Sichtspiegel angebracht werden.

Damit wird für Verkehrsteilnehmer die Einsicht in beide Straßen möglich.

Für das „Dreieck“ Geiselberg-/Reiherbergstraße soll von der Einmündung der Reiherbergstraße bis zur Kurve Geiselbergstraße ein Parkverbot angebracht werden.

 

Die Verwaltung soll im Mai 2006 der Stadtverordnetenversammlung berichten.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  3
Stimmenthaltung:       1

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.