21.03.2006 - 6.1 BE zum Beschluss 05/SVV/0630 - Baumpflanzungen ...

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         Herr Lehmann FB 49 macht die Ausführungen dazu: Er informiert, dass die Denkmalfachbehörde klargestellt hat, dass für eine denkmalrechtliche Beurteilung des Antrags qualifizierte Planungsunterlagen vorgelegt werden müssen, wenngleich derzeit kein Benehmen in Aussicht gestellt werden kann. Dafür stehen in 2006 nur Mittel für den Teil der Straße zur Verfügung, der im Entwicklungsbereich Block 27 liegt. Um dennoch der Intention des Beschlusses zu entsprechen, schlägt die Verwaltung vor, dass der Treuhänder auf der Grundlage eines Gesamtkonzeptes der Umgestaltung des Straßenraumes einen Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis  für die Umgestaltung des Gehwegbereiches am Block 27 stellt.

      

         Herr Jäkel (PDS) fragt nach: welcher Abschnitt der Charlottenstraße damit gemeint ist und ob die Planungskosten bereits eingeschätzt wurden?

 

          Frau Dr. von Kuick-Frenz (Beigeordnete) -gibt hierzu kurze Erläuterungen

          Finanzierung aus dem Treuhandvermögen nur für Entwicklungsbereich 

          Block 27 in 2006  möglich, hier geht es um den Abschnitt zwischen

          W.-Staab-Straße und Dortustraße,

          Planungskosten müssen noch präzisiert werden;

          Für den Abschnitt Dortustraße bis Schopenhauerstraße muss auf die  

          Haushaltsplanung 2007 verwiesen werden.

         

          Gegen den Verfahrenvorschlag der Verwaltung erhebt sich kein Widerspruch,

          Informationen bzw. Bericht wird erfolgen.

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