21.03.2006 - 6.1 BE zum Beschluss 05/SVV/0630 - Baumpflanzungen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Zusätze:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 21.03.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Herr Lehmann FB 49 macht die Ausführungen dazu: Er informiert, dass die Denkmalfachbehörde klargestellt hat, dass für eine denkmalrechtliche Beurteilung des Antrags qualifizierte Planungsunterlagen vorgelegt werden müssen, wenngleich derzeit kein Benehmen in Aussicht gestellt werden kann. Dafür stehen in 2006 nur Mittel für den Teil der Straße zur Verfügung, der im Entwicklungsbereich Block 27 liegt. Um dennoch der Intention des Beschlusses zu entsprechen, schlägt die Verwaltung vor, dass der Treuhänder auf der Grundlage eines Gesamtkonzeptes der Umgestaltung des Straßenraumes einen Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis für die Umgestaltung des Gehwegbereiches am Block 27 stellt.
Herr Jäkel (PDS) fragt nach: welcher Abschnitt der Charlottenstraße damit gemeint ist und ob die Planungskosten bereits eingeschätzt wurden?
Frau Dr. von Kuick-Frenz (Beigeordnete) -gibt hierzu kurze Erläuterungen
Finanzierung aus dem Treuhandvermögen nur für Entwicklungsbereich
Block 27 in 2006 möglich, hier geht es um den Abschnitt zwischen
W.-Staab-Straße und Dortustraße,
Planungskosten müssen noch präzisiert werden;
Für den Abschnitt Dortustraße bis Schopenhauerstraße muss auf die
Haushaltsplanung 2007 verwiesen werden.
Gegen den
Verfahrenvorschlag der Verwaltung erhebt sich kein Widerspruch,
Informationen bzw. Bericht wird erfolgen.