11.04.2006 - 3.8 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 02/93 "...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Einbringung der Vorlage erfolgt durch Herrn Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung).

 

Der Ausschussvorsitzende fragt, ob eine Überweisung an den Ortsbeirat Golm erfolgt sei. Die Verwaltung sichert zu, dies zu prüfen.

 

Weiteren Redebedarf gibt es nicht.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird nur über die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen der Bürger und eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 02/93 „Wohngebiet Ritterstraße“ entsprechend der Anlagen 1, 1A und 1B entschieden. Die Abwägungsentscheidung der ehemaligen Gemeindevertretung Golm  vom 29.05.1995 und 10.07.1995 behält ansonsten ihre Gültigkeit.

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 02/93 „Wohngebiet Ritterstraße“ (Ortsteil Golm) wird gemäß § 10 BauGB  als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                           8

Nein-Stimmen:                    0

Enthaltungen:                       0

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Anlagen zur Vorlage