03.05.2006 - 4.7 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 02/93 "...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 03.05.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird nur über die im Rahmen der
erneuten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen der Bürger und
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 02/93 „Wohngebiet Ritterstraße“ entsprechend der Anlagen 1,
1A und 1B entschieden. Die Abwägungsentscheidung der ehemaligen
Gemeindevertretung Golm vom
29.05.1995 und 10.07.1995 behält ansonsten ihre Gültigkeit.
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 02/93 „Wohngebiet Ritterstraße“ (Ortsteil Golm) wird gemäß §
10 BauGB als Satzung beschlossen,
die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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31,5 kB
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