23.01.2002 - 6.19 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 94 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Begründung erfolgt durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau D. v. Kuick-Frenz.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

 

1.   Der Bebauungsplan Nr. 94  "Puschkinallee/ Behlertstraße/ Kleine Weinmeisterstraße" ist gemäß § 1 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).

 

2.   Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) durchzuführen

      (s. Anlage 2).

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.