23.01.2002 - 6.29 Außer- und überplanmäßige Ausgaben

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Begründung erfolgt durch die Stadtverordnete Geywitz namens der Fraktion SPD mit der anschließenden Überweisung der DS 02/SVV/0051 in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften.

 

 

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Beschlusstext:

 

Bei Anträgen zu außer- und überplanmäßigen Ausgaben ab 50.000 EURO legt die Verwaltung eine Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vor. In dieser soll die Unabweisbarkeit und Unvorhersehbarkeit nachgewiesen werden.