23.01.2002 - 7.12.1 Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer "Haus d...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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In der Mitteilungsvorlage  wird begründet, warum der Stadtverordnetenversammlung ein beschlussfähiger und mit dem Land Brandenburg abgestimmter Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer "Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte GmbH" erst zur Sitzung am 06. März 2002 vorgelegt werden kann.

 

Die o. g. Information wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

Am Ende des nicht öffentlichen Teils der Sitzung schlägt die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller vor:

 

Die 47. Sitzung wird am Montag, 28.01.2002, 18:00 Uhr, fortgesetzt.

Nach mehreren Vorschlägen zum Beginn der Sitzung

 

Abstimmung:

Der Beginn der Fortsetzung der 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Montag, 28.01.2002, 17:00 Uhr, wird

 

mit 21 Ja-Stimmen bestätigt,

bei 18 Nein-Stimmen.

 

 

 

Die Sitzung wird anschließend mit den nicht öffentlichen Vorlagen – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – fortgesetzt.

 

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Wegen des notwendigen zeitlichen Vorlaufs kann die Stadtverwaltung gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung 01/SVV/0981 vom 05.12.01 einen beschlussfähigen und mit dem Land Brandenburg abgestimmten Gesellschaftervertrag zur Gründung einer "Haus der Brandenburgisch - Preußischen Geschichte GmbH" zum 23.01.02 nicht vorlegen.

 

Der Entwurf eines Gesellschaftervertrages für ein "Haus der Brandenburgisch - Preußischen Geschichte GmbH" liegt vor und ist in der Diskussion zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und dem Land Brandenburg. Die enge Zusammenarbeit des Gründungsbeauftragten des Landes und des Sonderbeauftragten der Stadt für das "Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte" gewährleistet eine schnelle Abstimmung zwischen beiden zukünftigen Gesellschaftern, so dass sich die Verwaltung in der Lage sieht, zum nächsten Sitzungstermin der Stadtverordnetenversammlung am 06.03.02 einen beschlussfähigen Vertrag vorzulegen.

Das MWFK des Landes Brandenburg ist informiert und mit der Vorgehensweise einverstanden.