10.10.2007 - 4.30 Berichterstattung über Vergabe von Gutachten un...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Hauptausschuss hat einem geänderten Beschlusstext zugestimmt, der den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurde und der von der Stadtverordneten Kirchner namens der Antragstellerin übernommen wird.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stadtverordneten jährlich über die Vergabe von Gutachten und Untersuchungen ab einer Wertgrenze von 5.000 Euro durch die Verwaltung zu unterrichten.

In dem Bericht ist darzustellen

 

-           welcher Geschäfts- und Fachbereich welche konkreten Aufträge (Aufgabenstellung) erteilte;

-          wie die Auswahl der Gutachterinnen erfolgte (Ausschreibung oder freihändige Vergabe);

-          welche Kosten für die Einzelposten entstanden sind oder entstehen werden.

 

Hiervon ausgenommen sind Gutachten oder Untersuchungen, zu deren Einholung die Stadt verpflichtet ist, wie z.B. Verkehrswertgutachten.

 

Der erste Bericht soll spätestens in der Dezembersitzung 2007 vorgelegt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen