10.10.2007 - 4.30 Berichterstattung über Vergabe von Gutachten un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.30
- Zusätze:
- Fraktion Die Andere
- Datum:
- Mi., 10.10.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stadtverordneten jährlich über
die Vergabe von Gutachten und Untersuchungen ab einer Wertgrenze von 5.000 Euro
durch die Verwaltung zu unterrichten.
In
dem Bericht ist darzustellen
-
welcher Geschäfts- und Fachbereich
welche konkreten Aufträge (Aufgabenstellung) erteilte;
-
wie
die Auswahl der Gutachterinnen erfolgte (Ausschreibung oder freihändige
Vergabe);
-
welche
Kosten für die Einzelposten entstanden sind oder entstehen werden.
Hiervon ausgenommen sind Gutachten oder Untersuchungen, zu deren Einholung die Stadt verpflichtet ist, wie z.B. Verkehrswertgutachten.
Der
erste Bericht soll spätestens in der Dezembersitzung 2007 vorgelegt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27,5 kB
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