24.05.2007 - 2.1 Abwasseranschluss Amundsenstraße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Datum:
- Do., 24.05.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Schenke weist darauf hin, dass das Ergebnis der rechtlichen Prüfung
aussagt, dass bezüglich des Kostenersatzes für die Herstellung der
Grundstücksanschlüsse kein Spielraum für die Verwaltung besteht. Er macht
darauf aufmerksam, dass den Grundstückseigentümern durch die zentrale
Abwasserentsorgung eine jährliche Ersparnis gegenüber der bisherigen Entsorgung
entsteht. Somit wären die Kosten für den Abwasseranschluss in ca. 6 Jahren
ausgeglichen.
Herr Jäkel verweist auf das Schreiben des Rechtsanwaltes, das an alle
Ausschussmitglieder ausgereicht wurde. Er fragt die Verwaltung, ob
Einzelfallprüfungen möglich sind oder ob diese eines Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung bedürfen.
Herr Schenke erklärt, dass bei begründeten Härtefällen die Gebühren
erlassen werden können. Es kann aber eine Stundungsvereinbarung geschlossen
werden. Er betont, dass Härtefallentscheidungen immer im Einzelfall entschieden
werden müssen.
Herr Rietz macht deutlich, dass der eigentliche Auftrag mit den durch
die Verwaltung getroffenen Aussagen nicht erfüllt ist. Der Auftrag war zu
prüfen, ob und unter welchen Bedingungen eine Ausnahmeregelung möglich ist. Er
macht auch darauf aufmerksam, dass bis zum Ende des vergangenen Jahres ein
Abwasseranschluss kostenfrei gewesen wäre.
Herr Lehmann spricht sich für den für die Kommune kostenneutralen
Abwasseranschluss aus.
Herr Kirsch regt an, eine
Empfehlung dahingehend abzugeben, dass die Verwaltung die Anschlussgebühren bei
allen Betroffenen ohne Ansehen der Person auf 6 Jahre stunden soll.
Herr Rietz weist darauf hin, dass bis 31.12.2005 der Abwasseranschluss
für alle Potsdamer kostenfrei war.